Stadt Hamburg lässt Online-Dienste in der „Fabrik“ bauen

Hamburg treibt sein Programm „Digital first“ konsequent voran und digitalisiert stetig weitere Verwaltungsleistungen. Zu den bereits mehr als 100 verfügbaren Online-Diensten sollen ab Ende 2018 weitere 27 hinzukommen.

Für diesen Digitalisierungsschub hat der IT-Dienstleister Dataport eine neue Online-Service-Infrastruktur (OSI) und eine Online-Dienste-Factory aufgebaut. Damit können die Dienste schnell und in hoher Stückzahl entwickelt und bereitgestellt werden. „Mit OSI und der Factory sind gute Voraussetzungen für das Digital First Programm und damit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geschaffen“, so Christian Pfromm, Chief Digital Officer des Hamburger Senats. Das Gesetz verpflichtet alle Verwaltungen in Deutschland, bis Ende 2022 weit über 500 Online-Dienste elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

OSI ist modular aufgebaut und enthält alle Komponenten, mit deren Hilfe Bürger und Unternehmen auf Online-Dienste der Verwaltung zugreifen können. Darunter das Servicekonto, mit dem der Nutzer sich anmelden kann und ein Postfach für Eingaben und Bescheide, eine Bezahlfunktion sowie einen Enterprise Service Bus (Anbindung an Fachverfahren) erhält.

Basis für die Entwicklung einer großen Anzahl unterschiedlicher Online-Dienste ist ein standardisierter Ablauf, der das Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und IT-Dienstleister für jeden Auftrag nach demselben Muster wiederholt. In der Online-Dienst-Development-Factory sind dazu auf der Grundlage von sogenannten Entwicklungs- und Produktionsstraßen die einzelnen Schritte von der Idee bis zur Inbetriebnahme des Dienstes standardisiert. Damit will Dataport ein hohes Entwicklungstempo bei gleichzeitig hoher Qualität der einzelnen Dienste garantieren. Die ersten neuen Online-Dienste im Zuge von Digital First – Asbestmeldungen und Bewohnerparken – für Hamburg werden zurzeit als Prototypen fertiggestellt. Sie dienen als Vorbild für die Entwicklung weiterer digitalen Bürgerservices.

Hintergrund Onlinezugangsgesetz (OZG): Alle Verwaltungen in Deutschland sind verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das regelt das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, auch Onlinezugangsgesetz (OZG) genannt. Eine Expertengruppe aus Bund, Ländern und Kommunen hat 575 OZG-Leistungen identifiziert, die über einen Verbund der Verwaltungsportale einheitlich abgerufen werden können – von der Anzeige einer Geburt bis zur Zulassung von Kraftfahrzeugen. Der Portalverbund startet zunächst in vier Bundesländern: Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen. Der Bund stellt technische Basisfunktionen bereit, die vier Piloten bringen ihre bisherigen Verwaltungsportale in den Testbetrieb mit ein. Das Gesetz schreibt weiterhin vor: Bürger und Unternehmen sollen mit ihrem Heimatkonto auch auf Dienstleistungen von Verwaltungen anderer Bundesländer zugreifen können. Bis dahin noch nicht kompatible IT-Infrastrukturen werden dadurch zusammengeführt.