Kinder genießen wie Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Informationsschrift DGUV 202-093 erläutert die Neuerungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Kindertageseinrichtungen bedienen ein breit gefächertes, heterogenes Klientel. Krippenkindern unter drei Jahren wie auch sechsjährigen Vorschulkindern sollen sie anregende und sichere Spielflächen und -geräte anbieten. Werden die Kinder durch geschultes Personal vorschriftsmäßig beaufsichtigt, genießen sie während ihres Aufenthalts in der Kita den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser erstreckt sich auch auf Hin- und Rückwege.
Die Informationsschrift DGUV 202-093 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung befasst sich unter dem Titel „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“ ausschließlich mit den Kleinkindern unter drei Jahren. Die Broschüre (hier Infos zum Bezug) berücksichtigt die Innenräume mit den dort verwendeten Materialien sowie die Gestaltung der Außenspielflächen. Das Spektrum reicht von erhöhten Spielebenen über Geräte bis hin zu Zugangsbeschränkungen und Fallschutzmaterialien.
Nach Lebensjahren abgestufte Vorgaben sollen der heterogenen Besuchergruppe Rechnung tragen. Spielplatzgeräte für Kleinkinder legen ihrer Dimensionierung unter anderem die Körpermaße der Kleinkinder und ihre motorischen Fähigkeiten zugrunde. Die Vorgaben für Spielplatzgeräte, die für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, können der DIN EN 1176 (ohne Deutsche A-Abweichung) entnommen werden.
Um sich individuell und im geschützten Rahmen entwickeln zu können, bedürfen die Jüngsten grundsätzlich einer intensiveren persönlichen Betreuung als ältere Kinder. Dementsprechend berücksichtigt die Regelung vermehrt pädagogische Gesichtspunkte. Die Vorgaben sind angesichts der unterschiedlichen Fähigkeiten der Krippenkinder begrüßenswert. Sie bergen jedoch für Betreiber, externe Prüfer und Hersteller gewisse Schwierigkeiten. Denn je mehr Vorschriften sich von rein baulich technischen Sicherheitsvorgaben entfernen, desto schwieriger wird es, die Vorgaben sachlich und faktisch eindeutig zu prüfen und zu erfüllen.
Die in dieser Vorschrift eingeflossenen Überlegungen werden nicht nur der Lebensrealität der Jüngsten gerecht, sondern schaffen in letzter Konsequenz mehr Sicherheit für alle mit der Planung, Prüfung und Arbeit mit Kindern Beteiligten.
Peter Schraml
Der Autor
Peter Schraml berät mit seiner Firma Massstab Mensch alle mit der Planung, dem Bau, der Einrichtung, Inspektion und Wartung von Kindertagesstätten und Spielplätzen Beschäftigte
Info: Die zweite Fachtagung zur Kindersicherheit auf Spielplätzen am 20. und 21. Oktober 2017 im München behandelt Neuerungen der DIN EN 1176 mit dem Schwerpunktthema „stoßdämpfende Böden“, Anforderungen an Inklusions-Spielplätze und die Absicherung von Risiken auf Extrem-Spielplätzen. Die Veranstaltung von Massstab Mensch ist als Fortbildung für Ingenieure, Fachplaner, Architekten und Landschaftsarchitekten anerkannt. – Programm und Anmeldung