Die ausbleibende Nutzbarkeit des Internets bei bestehendem Vertrag begründet einen Schadensersatzanspruch gegen den Telekommunikationsdienstleister. (OLG Koblenz vom 23. Mai 2016 – AZ 12 U 476/15)
Ein Telekommunikationsunternehmen war vertraglich beauftragt, einen Internetzugang zu gewährleisten. Nachdem die technische Einrichtung zunächst daran scheiterte, dass der Kunde nicht anwesend sein konnte, kam das Unternehmen den sodann unterbreiteten Terminvorschlägern des Kunden nicht nach. Bis zur Einrichtung des Internetanschlusses vergingen etwa vier Monate.
Schadensersatzanspruch gegen Telekommunikationsdienstleister
Das OLG billigte dem Kläger ausgehend vom abgeschlossenen Vertrag einen Betrag von 15 Euro pro Monat zu. Laut Gericht sei für die Berechnung des Schadensersatzes die Vertragslaufzeit maßgeblich.
Das OLG folgte damit der Rechtsprechung des BGH, der in der Nutzbarkeit des Internets ein ersatzfähiges Wirtschaftsgut sieht.
Frank Utikal
Der Autor
Frank Utikal ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Urheber- und Medienrecht sowie im gesamten gewerblichen Rechtsschutz tätig.
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