Verstößt ein Auftraggeber bei der Vergabe eines mit EU-Mitteln geförderten Auftrages gegen nationales Vergaberecht, können die Fördermittel zurückgefordert werden. (EuGH vom 26. Mai 2016 – AZ C-260/14)
Fördermittelempfänger sind verpflichtet, das Vergaberecht einzuhalten. Unterschreitet der Auftragswert die europäischen Schwellenwerte, gilt nationales Recht – auch, wenn es sich um eine EU-Förderung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) handelt.
Im Falle einer „Unregelmäßigkeit“ bei der Vergabe, kommt eine Rückforderung der Fördermittel in Betracht (VO 1083/2006). Zwar liegt laut EuGH eine solche Unregelmäßigkeit in der Regel bei Verstößen gegen Unionsrecht vor. Dies bedeute Umkehrschluss jedoch nicht, dass nationale Vergabeverstöße hinnehmbar seien. Das nationale Vergaberecht trage dazu bei, dass das Unionsrecht zur Strukturförderung ordnungsgemäß und effizient angewandt wird. Im Kern gehe es um den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union.
Ute Jasper / Reinhard Böhle
Die Autoren
Dr. Ute Jasper ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf und leitet die Practice Group „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Reinhard Böhle ist Rechtsanwalt der Kanzlei