Neue Richtlinien für Wandhydrantenanlagen

Wandhydrantenanlagen
Betreiber von Wandhydranten müssen entsprechend der überarbeiteten Norm selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkalkulieren: Darauf weist die DGWZ hin. Foto: Adobe Stock/A Stockphoto

Die Hoffnung ist, dass der Ernstfall nicht eintritt – und doch muss er akribisch geplant werden. Für Wandhydrantenanlagen wurden jetzt die Richtlinien überarbeitet. Das betrifft unter anderem die Vorgaben zu Einbau und Instandhaltung.

Eine überarbeitete Fassung der DIN 14462 „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen, Über- und Unterflurhydrantenanlagen sowie Löschwasseranlangen ‚trocken‘“ ist erschienen: Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom September 2012 ersetzt.

Das Dokument richtet sich an Planer, Hersteller, Inbetriebnehmer und Instandhalter von Wandhydrantenanlagen, einschließlich einer Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600:2021-07 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“, Löschwasseranlagen mit Nichttrinkwasser, Löschwasseranlagen „trocken“ sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten, die sich in nicht öffentlichen Bereichen befinden.

Die DGWZ streicht heraus, dass in der aktualisierten Norm vor allem die Vorgaben zu Planung, Einbau, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung der Wandhydrantenanlagen überarbeitet wurden. Auch die Inspektionspflichten für Betreiber seien in einer Tabelle genau definiert. So müssen Betreiber jetzt monatlich die Zugänglichkeit bestimmter Anlagenelemente sicherstellen und durch Sichtung sowie Prüfung diverser Bauteile offensichtliche Störungen oder Mängel an der Anlage identifizieren.

Bei der Wartung durch Sachkundige war es bisher möglich, dass lediglich einzelne Komponenten der Löschwasseranlage geprüft wurden – beispielsweise der Wandhydrant oder andere Entnahmeeinrichtungen – und der Betreiber die Prüfergebnisse zu diesem Teil der Anlage erhielt. Die überarbeitete Norm stelle nun stärker als in der Vergangenheit klar, dass alle Komponenten nach DIN 14462 geprüft und dokumentiert werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Gesamtanlage sicherzustellen. Eine Einzelprüfung nach DIN EN 671-3 reiche hier nicht mehr aus.

Wertvolle Leitlinien

Sachkundige müssen zukünftig ergänzende Prüfschritte vornehmen und umfangreichere Prüf- sowie Messverfahren anwenden. Betreiber müssen selbst aktiv werden und höhere Wartungskosten einkalkulieren. Damit wird die gesamte Wandhydrantenanlage deutlicher als zuvor als Einheit betrachtet, wobei zwischen Löschwasseranlage „nass“, Löschwasseranlage „nach/-trocken“ und Löschwasseranlage „trocken“ unterschieden wird.

Die Überarbeitung der DIN 14462 sei ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und anderen Einrichtungen. Sie biete Fachleuten in der Gebäudeplanung, der Feuerwehr und der Bauindustrie wertvolle Leitlinien für die Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Löschwasseranlagen.

Red.