Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, fordert die Umsetzung digitaler Meldeprozesse bis 2022. Die rasante Verbreitung des Coronavirus‘ forciert nun als Nebeneffekt die vorzeitige Digitalisierung in diesem Bereich kommunaler Aufgabenerfüllung.
Gewerbean-, Um- und Abmeldungen zählen zu den priorisierten Leistungen des OZG-Leistungskataloges. Aufgrund der bundeseinheitlichen Regelungen und Standardisierung kann die Masse der Standardfälle online abgewickelt werden, sie erfordert kein persönliches Vorsprechen.
Angesichts des aufgrund der Covid-19-Pandemie streng limitierten Verwaltungszuganges – Stand Donnerstag dieser Woche (19.3.2020) – haben fast alle Rathäuser für Publikumsverkehr geschlossen – schützt der digitale Prozess auf der Basis entsprechender Lösungen effektiv die Mitarbeiter im Bürger-, Ordnungs- und Gewerbeamt.
Trotz Krise Stillstand in Wirtschaft und Verwaltung vermeiden
Beim Tool „GEVE 4-Online“ von EDV Ermtraud aus Rheinbrohl (Rheinland-Pfalz) macht der Gewerbetreibende die notwendigen Angaben auf der Webseite der zuständigen Kommune. Sind Dokumente wie ein Ausweis vorzulegen, kann er diese unkompliziert hochladen. Der Sachbearbeiter liest die Meldung elektronisch ein, sichtet sie, und kann Rückmeldung geben. Vollständige und korrekte Meldungen werden auf Knopfdruck freigegeben.
Gewerbemeldungen online haben das Potenzial, trotz Krise Stillstand in Wirtschaft und Verwaltung zu vermeiden. Neben dem besonders aktuellen Aspekt des Gesundheitsschutzes entfalten entsprechende Lösungen Optimierungspotential im Bürgerservice. Vormals zeitaufwendige Erfassungsarbeit im Gewerbeamt entfällt zu Gunsten von Ressourcen schonendem Workflow.
Red.