Maß halten tut not bei der Beleuchtung

Die natürliche Dunkelheit ist Lebensraum, Kapellmeister der inneren Uhr von Mensch und Natur und zugleich auch puristischer Gestalter von Ortsbildern und Landschaften. Der als Licht- und Nachtschutzgebiet gegründete Sternenpark Rhön setzt sich für dieses Kulturgut ein und vermittelt Handlungsempfehlungen.

Der weltweit verstärkte Einsatz von kostengünstiger LED-Technik auf Straßen und Plätzen, aber auch privaten Grundstücken und Firmengeländen hat einen wesentlichen Anteil am Phänomen der „Lichtverschmutzung“. Häufig wird vergessen, dass der Einsatz von künstlichem Licht selbst ein Umweltproblem darstellt und zugleich die gewünschte Einsparung an Kosten, Energie und CO2 hinfällig ist, wenn immer mehr LED-Beleuchtung zum Einsatz kommt, und zwar selbst dort, wo sie eigentlich nicht benötigt wird.

Die unerwünschten Nebenwirkungen durch den Verlust der Nacht sind vielfältig. Sie reichen von der Störung des Lebenszyklus bei Pflanzen über das aktuell nachgewiesene Insektensterben und den damit einhergehenden Rückgang ganzer Vogelpopulationen bis hin zur Gesundheitsgefährdung des Menschen, dessen Tag-Nacht-Rhythmus durch die Überinszenierung mit Licht aus dem Takt gerät. Für die Erforschung der inneren Uhr wurde zuletzt der Medizinnobelpreis verliehen.

Dabei gelten Lichtimmissionen laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sogar ganz offiziell als schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie durch Blendung die Straßenverkehrssicherheit gefährden, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit herbeiführen. Dennoch lässt künstliches Licht immer häufiger sogar kleine Ortschaften auf dem Land nachts wie unter einer Lichterglocke erscheinen.

Grundsätzlich sollte mit dem Einsatz von künstlichem Licht nie ein zu starker Kontrast zur Nacht gesetzt werden. Mit Handlungsempfehlungen für Städte und Gemeinden, aber auch Privatleute und Unternehmen, wirbt der 2014 als Licht- und Nachtschutzgebiet gegründete Sternenpark Rhön für einen sparsameren und intelligenteren Einsatz von künstlicher Beleuchtung. Viele Gemeinden und Städte im Landkreis Fulda und den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Schmalkalden-Meiningen folgen den Beleuchtungsrichtlinien, die mit den Energieversorgern abgestimmt wurden und nun in der Umsetzung sind.

Im Folgenden werden einige grundsätzliche Beleuchtungsempfehlungen ausgesprochen.

Lichtlenkung

Fehl gelenktes Licht stellt oft eine Belästigung und Gefahrenquelle dar und erhöht die Spiegelwirkung auf nassem Untergrund. Es sollten daher nur Leuchten eingesetzt werden, die das Licht möglichst effizient auf die zu beleuchtende Fläche lenken. Insbesondere sollen Leuchten verwendet werden, die kein Licht in den oberen Halbraum abgeben (ULR = 0 %, Lichtstärkeklasse G6). Auch für Fußwege, Treppen und Eingänge sollen nur Leuchten zum Einsatz kommen, die nach unten strahlen, sogenannte Downlights oder Full-cut-off-Leuchten.

An der Wand montierte Neonröhren sind zu vermeiden. Halogenstrahler sind so auszurichten, dass sie weit nach unten strahlen. Dadurch ist eine geringere Anschlussleistung nötig und es lassen sich erhebliche Stromkosten einsparen. Auch Parkplätze und Hofflächen sollten gut gerichtet und nur innerhalb der Nutzfläche beleuchtet werden. Zu vermeiden sind Installationen wie zum Beipsiel Lichtkugeln oder Bodenstrahler, da sie Licht nicht zielgerichtet abgeben. Werden Bäume oder Büsche angestrahlt, werden Insekten angezogen und der Nachtrhythmus von Mensch, Tier und Pflanzen gestört.

Lichtmenge

Die installierte Lichtleistung sollte möglichst gering gewählt werden. Weniger Licht verursacht weniger Lichtstress und Ablenkung für die Augen und ermöglicht so eine bessere Dunkeladaption des Auges sowie weniger Spiegelung auf nassem Untergrund. Insbesondere sollte eine bedarfsorientierte Anpassung in den späten Abend- und Nachtstunden vorgesehen werden, beispielsweise durch Abschalten, Zeitschaltungen oder Bewegungsmelder.

Helligkeitsunterschiede von 50 Prozent sind vom menschlichen Auge nicht zu unterscheiden, wenn kein unmittelbarer Vergleich vorliegt. Reduzierungsmöglichkeiten um 50 Prozent sind inzwischen bei guten Herstellern Standard und erhöhen die Lebensdauer der LED. Hier liegen die höchsten Einsparpotenziale! Im Bereich der öffentlichen und gewerblichen Beleuchtung (z. B. von Parkplätzen, Straßen) sollte die niedrigste mögliche Beleuchtungsklasse gewählt werden, falls nach DIN/EN 13201 beleuchtet werden soll. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erfüllung der Straßenbeleuchtungsnorm EN 13201 besteht nur an Fußgängerüberwegen.

Lichtfarbe

Um Blendung zu vermeiden und um das nächtliche Sehen (Dunkeladaption) zu unterstützen, ist darauf zu achten, dass nur warmweiße Lichtquellen mit geringen Blauanteilen im Spektrum von 2000 bis maximal 3000 Kelvin Farbtemperatur zum Einsatz kommen. Als besonders empfehlenswert haben sich in der jüngeren Praxis solche LED-Modelle erwiesen, die vor allem langwelliges, gelb-oranges-Licht abstrahlen und die eine höhere Farbwiedergabe aufweisen als die ebenfalls umweltfreundlichen Natriumhochdruckdampflampen. Solche „Pc-amber“-LED-Leuchten wurden bereits in einigen Gemeinden im Sternenpark Rhön installiert. Diese Leuchten wirken zudem weniger fatal auf die Umwelt ein.

Im Hinblick auf die Sicherheit von Bürgern und Straßenverkehr ist bei einer belastungsarmen Gestaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung darauf zu achten, dass insbesondere für eine gute Ausleuchtung der Gehwege gesorgt und eine Blendung aller Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer) durch zu viel private oder gewerbliche Beleuchtung entlang der Straße vermieden wird. Um die Sicherheit zu verbessern, aber auch, um die „Lichthoheit“ über das nächtliche Erscheinungsbild ihrer Orte zu behalten, sind Städte und Gemeinden daher gut beraten, die lichttechnische Überinszenierung auf privaten Grundstücken und auf Firmengeländen beispielsweise durch Bau- und Gestaltungssatzungen oder Festlegungen in den Bebauungsplänen zu begrenzen. Auch hier gehen viele Gemeinden im Sternenpark Rhön bereits mit gutem Beispiel voran.

Darüber hinaus ist eine konsequente Aufklärungsarbeit über die schädigende Wirkung von zu viel und zu grellem künstlichem Licht bei Nacht erforderlich, um den sozialen Druck zu erhöhen und die Verantwortlichen zum Umdenken zu bewegen. Letztlich ist der Schutz der Dunkelheit auch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Sabine Frank

Die Autorin
Sabine Frank, Hofbieber, ist Koordinatorin „Sternenpark im Biosphärenreservat Rhön“ im hessischen Landkreis Fulda