Lichtkonzepte zur Kriminalprävention

Rheinuferpromenade in Düsseldorf direkt bei der Partymeile, wo zunehmend „Problemgruppen“ unterwegs sind: Die kugelförmigen Lampen werden umgerüstet. Foto: Adobe Stock/Ralf

Schutz für die, die durch dunkle, einsame Passagen gehen: Das war bisher meist das Anliegen für Lichtkonzepte im öffentlichen Raum. Zunehmend geht es auch um belebt Orte. Warum und wie Düsseldorf das umsetzt, erklärt Lichtexpertin Katrin Höpfner.

Bei der Betrachtung öffentlicher Räume unter kriminalpräventiven Aspekten spielen Licht und Beleuchtung schon lange eine wichtige Rolle. Bislang wurden damit allerdings eher klassische „Angsträume“ assoziiert – wie beispielsweise Unterführungen oder Orte mit wenig Publikumsverkehr und somit sozialer Kontrolle in den Abendstunden.

Aktuell geraten zudem vermehrt zentrale innerstädtische und damit belebte öffentliche Freiräume in den Blick, für die mit dem Ruf nach „Mehr Licht!“ ein erhöhtes Maß an Sicherheit eingefordert wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig, jedoch bei den meisten Kommunen ähnlich gelagert: Veränderte Besucherstrukturen und insbesondere an Wochenenden eine zunehmende Anzahl von Personen, deren Aufenthalt sich in den öffentlichen Raum und in die Nachtstunden verlagert.

Lebensqualität der Anwohner durch Lichtkonzepte erhöhen

Dem Ruf nach einer pauschalen Erhöhung des Beleuchtungsniveaus ist dabei oftmals auf den ersten Blick wenig entgegenzusetzen. Es empfiehlt sich jedoch, den Einfluss der öffentlichen Beleuchtung auf den Aspekt der Sicherheit differenziert zu betrachten. Ein pauschales Mehr an Licht erfüllt hier nicht den Zweck. Ziel sollte es vielmehr sein, den jeweiligen öffentlichen Raum insgesamt aufzuwerten und die subjektive Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen.

Neben einer Erhöhung der Besucherzahlen und einer Veränderung der Besucherstruktur vor Ort wurde auch in der Düsseldorfer Altstadt mit ihrer Rheinuferpromenade eine Zunahme von Provokationen, Beleidigungen und Konflikten, der Verlust von Respekt und eine Steigerung der Gewaltbereitschaft gegenüber Ordnungs- und Sicherheitskräften festgestellt.

Lichtkonzepte für Sicherheit

Um die Qualität der Altstadt und der Rheinuferpromenade als Wohn-, Kultur- und einer der Wirtschaftsstandorte der Landeshauptstadt zu stärken, wurde 2022 das interdisziplinär aufgestellte Projekt SIDI „Sicherheit in der Düsseldorfer Innenstadt“ von der Landeshauptstadt und dem Polizeipräsidium Düsseldorf initiiert. Um die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern, wurde ein vielschichtiger Ansatz gewählt: Dazu gehören polizei- und ordnungsbehördliche, rechtliche, bauliche und sozialpräventive Maßnahmen. In diesem Rahmen kam auch die öffentliche Beleuchtung in den Blick. Die Fachabteilung − die Abteilung Verkehrstechnik im Amt für Verkehrsmanagement − wollte von Beginn an zwei Bereiche der öffentlichen Beleuchtung in Hinblick auf das Sicherheitsempfinden unterscheiden:

  • Bereiche, die aufgrund von Lücken in der Grundbeleuchtung dauerhaft als zu dunkel empfunden werden.
  • Bereiche, in denen die Grundheiligkeit als gut empfunden wird, sie aber im Falle eines hohen Besucheraufkommens oder im Einzelfall als nicht ausreichend erscheint.

Nachdem der Betrachtungsraum festgelegt worden war, erfolgte eine schriftliche Abfrage beim kriminalpräventiven Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die dort vertretenen Ordnungskräfte – unter anderem Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr – lieferten erste wichtige Eindrücke. Zudem wurden die Anregungen und Anfragen aus den politischen Gremien und auch direkt von Bürgerseite zum Thema Beleuchtung abgeglichen. Das Ergebnis: Die Bereiche, die von den Ordnungskräften lokalisiert wurden, deckten sich weitestgehend mit diesen.

Darauf aufbauend fand eine gemein- same Begehung der Akteure vor Ort in den Abendstunden statt, in denen wichtige Impulse festgehalten werden konnten. Für die Erstellung des „Beleuchtungskonzept Altstadt“ definierten die Akteure schließlich 15 Bereiche: Plätze, Straßenabschnitte oder Einmündungen, bei denen es Handlungsbedarf für die öffentliche Beleuchtung gibt.

Düsseldorfer Rheinufer mit Schlossturm und vorgelagerter Treppe: ein beliebter Treffpunkt − mit einem Umfeld, das Ordnungskräfte wie viele Bürger gern heller haben möchten. Foto: Adobe Stock/dudlajzov

Die Stadtwerke Düsseldorf erstellten daraufhin als Dienstleister individuelle Planungskonzepte, die als Gesamtpaket von den politischen Gremien mit breiter Zustimmung beschlossen wurden. Dazu gehört auch die Rheinuferpromenade, die eine herausragende Stellung im Beleuchtungskonzept Altstadt und damit im Projekt SIDI innehat: Die zu erneuernden kugelförmigen Leuchten sind ein prägendes Element der Stadtsilhouette entlang des Rheinufers.

Die empfundene Helligkeit im Grundbetrieb wurde von allen Beteiligten als ausreichend und atmosphärisch gut empfunden. Ganz klar wurde aber hier der Wunsch geäußert, Licht im Bedarfsfall zuschalten zu können. Das Anforderungsprofil wurde deshalb so erstellt, dass − zur Minimierung von Tiefbauarbeiten − lediglich ein Leuchtenkopftausch erfolgen sollte. Zudem mussten Zustimmungen eingeholt werden: von der Stadtbildgestaltung und vom Urheber des freiraumplanerischen Gesamtentwurfes der Rheinuferpromenade (Atelier Fritschi + Stahl). Die Einbindung aller Akteure in den Planungsprozess erwies sich dabei immer als zielführend und konstruktiv.

Erleuchtung bei Bedarf

Unterschiedliche Modelle, Optiken, Abstrahlwirkungen sowie diverse Bemusterungen wurden geprüft. Schließlich fiel die Entscheidung für ein Leuchtenmodell, das auch Naturschutzaspekte berücksichtigt: die Vermeidung von Streulicht in den Nachthimmel.

Lichttechnische Berechnungen simulieren, dass die gestellten Ziele erreicht werden können: Über hinterlegte Dimmprofile ist die Anlage so dimensioniert, dass eine homogene Ausleuchtung im Normalbetrieb mit 7,5 Lux mittlere Beleuchtungsstärke erfolgt. In der Nachtabsenkung wird die Anlage auf rund 5 Lux mittlere Beleuchtungsstärke heruntergedimmt.

Licht im Ernstfall heller

Einsatzkräfte vor Ort haben die Möglichkeit, die zu Gruppen geschalteten Lichtpunkte mindestens auf eine Verdopplung der Beleuchtungsstärke hochzufahren, womit maximal 18 Lux mittlere Beleuchtungsstärke erreicht werden kann. Sollte der Befehl zum Hochfahren der Anlage im Einsatzfall nicht manuell deaktiviert werden, wird sie automatisch nach einem vordefinierten Zeitfenster (vier Stunden) auf den Normalbetrieb reduziert.

Im Planungsprozess gelang es, den Aspekt der bedarfsorientierten Sicherheitsbeleuchtung entlang der Rheinuferpromenade in die reguläre Beleuchtungsanlage zu integrieren. Dem Wunsch nach „Mehr Licht“ kann im Bedarfsfall zielgerichtet entsprochen werden. Der Bau zusätzlicher technischer Beleuchtungsanlagen (Maste oder Strahler) entlang dieses zentralen und hochwertig gestalteten öffentlichen Raum ist nicht erforderlich.

Katrin Höpfner


Die Autorin

Dipl. Ing. Katrin Höpfner ist im Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf tätig.