Licht sorgt für den gelungenen Auftritt

Licht im öffentlichen Raum ist allgegenwärtig und prägt unsere Aktivitäten in der Stadt bei Nacht. Deshalb sollten an die Gestaltung des Lichts Qualitäts­maßstäbe angelegt werden. Durch unkoordinierte Beleuchtung entstehen oftmals chaotisch wirkende Stadträume mit der Tendenz zur Reizüberflutung.

 

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde in Deutschland das Ende der 1980er-Jahre in Frankreich entwickelte Instrument der Lichtmasterpläne etabliert und weiterentwickelt, um modernen Anforderungen der Stadtentwicklung zu genügen. Lichtmasterpläne stellen Rahmenpläne dar zur geordneten Entwicklung aller Beleuchtungsanwendungen, die in den öffentlichen Raum wirken. Sie werden von interdisziplinären Teams erarbeitet und helfen den Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik, im Spannungsfeld aus Beleuchtungsgüte, Stadtgestaltung und Wirtschaftlichkeit eine nachhaltige Entwicklung zu initiieren.

Im Sinne offener und kooperativer Planungsprozesse sollten Bürgern und Interessengruppen sensibilisiert werden, sich mit der Lichtgestaltung der Stadträume auseinanderzusetzten. Eine frühe Einbindung der Akteure in die Masterplanung erhöht die Akzeptanz und das Verständnis für das Vorhaben und steigert die Identifikation mit der Stadt. Die Bürger sollten in der Analysephase ihre Sicht zu Mängeln äußern, Orte benennen und in der Phase der Konzeptentwicklung durch eigene Ideen und Benennung von Handlungsschwerpunkten gehört werden. Der Einzelhandel ist in besonderer Weise zu beteiligen, da das Licht der Schaufenster und Werbeanlagen die nächtliche Gestaltung der Einkaufszonen einer Stadt entscheidend prägt. Ein probates Mittel zur Beteiligung sind gemeinsame Nachtspaziergänge und Workshops mit Planern, Politik und Verwaltung.

Aus der Digitalisierung erwachsen neue Herausforderungen für die Planung der funktionalen Beleuchtung (nach DIN 13201). Es gilt, heute die Grundlagen zu legen für informationstechnische Systeme, die mit der Infrastruktur der Straßenbeleuchtung aufgebaut werden können. Zu nennen ist zum Beispiel die Bereitstellung von WLAN, Lautsprechern, Kameras, Umweltsensorik oder Notruf. Diese Aspekte sind mit dem Betreiber der funktionalen Beleuchtung zu erörtern, auf Machbarkeit zu untersuchen und mit Wirtschaftlichkeitsrechnungen zu unterlegen.

Ergänzend zur breiten Kommunikation mit den Beteiligten ist die Entwicklung von rechtswirksamen Vorgaben in der Regel unerlässlich. Im aktuellen Planungsrecht bietet sich hierfür eine Gestaltsatzung „Licht“ an. Vorhaben- und Erschließungspläne bieten die Möglichkeit, Vorgaben mit den Investoren zu vereinbaren.

Die Rahmenpläne zur Entwicklung von Licht sind immer für einen mittelfristigen Zeitraum angelegt, da in vielen Fällen Bestandsschutz besteht (z. B. für Werbe­anlagen) und die Haushaltsmittel für eine kurzfristige Umsetzung nicht zur Verfügung stehen. Herausragende Pilotprojekte als Initialzündung sind gut geeignet, um allen Beteiligten die positiven Effekte zu verdeutlichen und die Lust auf mehr zu wecken. Wichtig ist, dass der Rat einer Stadt jährlich ein gesondertes Budget im Jahreshaushalt einstellt, das die kontinuierliche Umsetzung der Beleuchtungsstrategie sichert.

Masterpläne geben Orientierung

Die Reduzierung von Lichtsmog zur Bewahrung des Kulturgutes „Nachthimmel“, der Schutz der nächtlichen Biodiversität und der Schutz der Wohnnutzung vor Lichtimmissionen sind wichtige Strategien in den Lichtmasterplänen geworden. Eine meist damit einhergehende Reduzierung des Energieverbrauchs stellt einen wichtigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz dar.

Die verschiedenen Lichtarten aus Straßenbeleuchtung, Architekturinszenierung und Werbe-/Schaufensterlicht zu einem wahrnehmungsphysiologisch optimierten Stadtraum zu verschmelzen, bleibt die Hauptaufgabe. Dabei gilt es insbesondere Blendungen und Adaptionssprünge zu vermeiden. Grundlage bildet eine auf die Sehaufgabe begrenzte Funktionalbeleuchtung, die durch ins rechte Licht gesetzte Architekturen und Fassadenelemente in der dritten Dimension ergänzt wird. Die Auswahl der zu beleuchtenden Gebäude ist mit entscheidend über eine gute Orientierung und Atmosphäre und geht mit einem erhöhten Sicherheitsgefühl einher.

Die Verkehrs- und Geschäftsachse vom Bahnhof bis zum Schloss in Schwetzingen (Baden-Württemberg) kann als Paradebeispiel für eine intensive Abstimmung aller Beteiligten gelten: Stadt, Land und private Hauseigentümer. Das Ergebnis ist ein harmonisch wirkender Stadtraum, der die Funktional- und Architekturbeleuchtung verbindet und zurückhaltende Werbung integriert. Die Beleuchtung im öffentlichen Raum unterstützt den barocken Städtebau und macht Schlossachse, Schlossplatz und das Schloss selbst als Endpunkt in besonderer Weise erlebbar.

Wir brauchen eine Lichtplanung, die sich nicht nur über das Design definiert, sondern als interdisziplinäre Disziplin aus Stadtplanern, Architekten, Landschaftsarchitekten, Lichtplanern und Elektroingenieuren ganzheitliche Ansätze verfolgt. Das Ziel sollte sein, umsetzungsorientiertes Denken und Handeln und technische Belange frühzeitig zu berücksichtigen, um Enttäuschungen und Überraschungen bei der Detailplanung und Umsetzung zu vermeiden. Die Akzeptanz der Visionen und deren Umsetzung ist nur möglich durch eine intensive Kommunikation und Sensibilisierung der Interessengruppen sowie ergänzende Regularien.

 

Uwe Knappschneider

 

Der Autor
Uwe Knappschneider ist Geschäftsführer von Licht-Raum-Stadt Planung in Wuppertal