Kommunales Krisenmanagement

Krisen sind meist nicht planbar, anders sieht es beim Krisenmanagement aus: Kommunen können – und sollten – vorbereitet sein. Foto: Adobe Stock/MB.Photostock

Krisenmanagement ist eine Aufgabe der ganzen Behörde, betont Ulf Krüger: Alle Mitarbeitenden brauchen ein entsprechendes Bewusstsein. Zudem sollten ausreichend Personen ausgebildet und belastbare Strukturen festgelegt sein.

In unserer hochdynamischen Gegenwart stehen kommunale Verwaltungen und damit politische Entscheidungsträger vor besonderen Herausforderungen durch Krisensituationen: Starkregenereignisse, langandauernde Stromausfälle oder Cyberangriffe. Dazu kam die Corona-Lage und jetzt der Krieg in der Ukraine – all das sind Situationen, die das behördliche Handeln extrem forderten oder immer noch fordern.

Die Auswirkungen der Lage im Osten Europas wird alle Verwaltungsebenen auch in nächster Zeit vor weitere große Herausforderungen stellen. In vielen dieser Situationen handelt es sich nicht – zumindest nach offizieller landesrechtlicher Feststellung – um Katastrophen. Es sind allerdings Ereignisse, die das Potenzial einer Krise in sich tragen und sich somit zu einer schweren Krise entwickeln können.

Regelmäßige Risikoanalyse als Basis

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) definiert eine Krise folgendermaßen: eine „vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, die mit der normalen Aufbau- und Ablauforganisation nicht mehr bewältigt werden kann, so dass eine besondere Aufbauorganisation erforderlich ist“.

Die Bewältigung solcher Ereignisse mit Krisenpotenzial ist mit den alltäglichen Verwaltungsabläufen also nicht mehr möglich, besondere Strukturen sind zu schaffen. Was leitet sich daraus für die kommunale Ebene ab? Gefragt ist ein passgenaues Risikomanagement auf Basis einer regelmäßigen Risikoanalyse, ebenso ein strukturiertes und vor allem verstetigtes Krisenmanagement – sie müssen auf allen Verwaltungsebenen umgesetzt werden.

Es ist demnach zu prüfen, welche Risiken im eigenen Zuständigkeitsbereich grundsätzlich bestehen, welche rechtlichen Zuständigkeiten es gibt und inwieweit eine entsprechende Vorbereitung erfolgt ist. Aus diesem Abgleich zwischen Soll- und Ist-Zustand leiten sich neben strukturellen Anpassungen unter anderem auch Beschaffungen ab. Allein die technischen und räumlichen Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der eigenen Handlungsfähigkeit sind zu prüfen und umzusetzen.

Personal auf Krisenfall vorbereiten

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vorbereitung des Personals auf Krisensituationen. Dabei geht es nicht nur um diejenigen, die sich bereits im Alltag mit Themen des Bevölkerungsschutzes beschäftigen. Krisenmanagement in der Verwaltung ist vielmehr eine Aufgabe der gesamten Behörde. Demnach ist bei allen Mitarbeitenden ein entsprechendes Bewusstsein für das Krisenmanagement zu schaffen, es sind ausreichend Personen auszubilden und belastbare Krisenmanagementstrukturen festzulegen.

Als „Nebeneffekt“ kann die politisch verantwortliche Person ein erfolgreiches Krisenmanagement vorweisen. Hierfür erforderlich sind jedoch eine langfristige und verstetigte Ausbildungsplanung sowie ein regelmäßiges Üben, um am Ende in einer Krise agieren zu können.

Die Notwendigkeit hierfür sei mit einem Beispiel aus dem Sport unterstrichen: Kein Trainer würde ohne vorherige Ausbildung, Wettkampfsimulationen, die Analyse des Gegners und der Rahmenbedingungen ein entscheidendes Finale bestreiten. Eine deutliche Niederlage und wahrscheinlich der Rücktritt der Verantwortlichen wären bei fehlender oder mangelhafter Trainingssteuerung die Folge. Gleiches ist für das Management von Krisensituationen anzunehmen.

Passgenaue Krisenmanagementstrukturen etablieren

Zur Vorbereitung auf Krisen und sogar auf Zivilschutzlagen bietet die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) des BBK Veranstaltungen an: für die administrativ-organisatorische Komponente, also den Verwaltungsstab und den Stab für außergewöhnliche Ereignisse.

Zudem berät sie Entscheidungsträger aller Verwaltungsebenen in der Umsetzung der erforderlichen Risiko- und Krisenmanagementmaßnahmen. Dabei liegt der Fokus auf einer Etablierung von passgenauen und belastbaren Krisenmanagementstrukturen. Ebenso geht es um Handlungssicherheit in der Anwendung anerkannter Krisenmanagementprozesse. Ulf Krüger

Der Autor: Ulf Krüger ist Dozent im Referat „Risiko- und Krisenmanagement – National“ der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Er ist verantwortlich für die Ausbildung von Krisen- bzw. Verwaltungsstäben.