Kampf gegen Corona: Kommunale Maßnahmen zwischen relativ entspannt und knallhart

Jetzt ist es ausgesprochen: Bundeskanzlerin Angela Merkel hält drastische Schritt für erforderlich, um die Coronaepidemie zu verlangsamen. Was sie bei einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch sagte, dürfte die Diskussion über notwendige Eingriffe in das gesellschaftliche Leben auf ein neues Niveau heben. Das wird auch in Kommunen, die nicht in Bundesländern mit hohen Infiziertenzahlen liegen, deutliche Folgen haben. der gemeinderat wirft einen Blick auf Städte, Gemeinden und Kreise und wie dort mit der Virusgefahr umgegangen wird.

Die Verwaltung der Stadt Halle an der Saale fackelte am Dienstag dieser Woche (10.3.) nicht lange: Mit den ersten beiden bestätigten Coronainfektionen in Sachsen-Anhalt hat sie ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung der neuartigen Lungenkrankheit erweitert. Es dürfen nun keine Veranstaltungen mehr stattfinden, bei denen 1000 oder mehr Besucher zusammenkommen. Bei allen anderen Events, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen und mehr als 200 Besucher haben, müssen die Teilnehmer im Vorfeld in einem Fragebogen ihren Gesundheitszustand dokumentieren und Auskunft über Aufenthalte in Coronarisikogebieten und über Kontakte mit bereits Infizierten geben. Wer eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, soll die Teilnahme überdenken, wer zweimal „Ja“ ankreuzt, dem wird dringend abgeraten, die Veranstaltung zu besuchen.

Unter die Regelung fallen insbesondere Konzerte, Messen, Musik-, Tanz-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie religiöse Begegnungen sowohl in geschlossenen Hallen als auch im Freien. Die Stadtverwaltung reagierte mit den Festlegungen auf die am Vortag festgestellte erste Coronainfektion in der Kommune. In einem Videoclip auf der städtischen Homepage erläutern Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und die Leiterin des städtischen Fachbereiches Gesundheit, Dr. Christine Gröger, die Maßnahmen gegen die Coronaausbreitung.

Eine Empfehlung beziehungsweise Anordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt in Bezug auf den Umgang mit Großveranstaltungen lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Auch Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen hatten bis dahin (Stand 10.3.) laut Deutscher Presseagentur keine Regelungen erlassen, wie ihre Kommunen sich gegenüber Veranstaltungen stellen sollen, zu denen Hunderte oder gar 1000 und mehr Teilnehmer erwartet werden und bei denen allein aufgrund des Zusammentreffens vieler Menschen auf engem Raum von einem höheren Ausbreitungsrisiko der neuartigen Lungenkrankheit ausgegangen werden muss.

Besonnenes Handeln und laufende Kommunikation sind gefragt

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht – und für die Rathäuser gilt in der derzeitigen Situation besonnenes Handeln noch mehr. Schließlich darf in der Bevölkerung trotz der zu ergreifenden Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus‘ nicht der Eindruck entstehen, die Entwicklung bei Corona sei durch den Staat und die für den Gesundheitsschutz zuständigen Institutionen nicht beherrschbar und die medizinische Versorgung versage ausgerechnet dann, wenn Erkrankte deren Leistungen dringend benötigten.

Die Bevölkerung auch von kommunaler Seite – zusätzlich zu den Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts – umfassend über die zur Eindämmung der Epidemie notwendigen Hygienemaßnahmen aufzuklären ist jetzt besonders wichtig. Denn je mehr Menschen die Regeln zum persönlichen Infektionsschutz beachten, desto größer ist die Chance, dass weitere Infektionsketten erst gar nicht entstehen. Solche Hinweise zu vermitteln und darüber hinaus über die von der Kommune selbst eingeleiteten Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu informieren, lässt das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Mechanismen zur Bewältigung der Epidemie wachsen und hilft Panikreaktionen zu vermeiden.

Die Stadt Esslingen (Baden-Württemberg) etwa weist in den „Aktuellen Informationen zum Coronavirus“ auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt und dem Landesgesundheitsamt die erforderlichen Einzelmaßnahmen umsetzt, „um situativ, angemessen und besonnen auf eine Ausbreitung des Coronavirus“ reagieren zu können. Die Verwaltung sei, so wird versichert, in der Lage, jederzeit bedarfsgerecht auf die Handlungsempfehlungen und Vorgaben der für solche Ausnahmesituationen zuständigen staatlichen Körperschaften zu reagieren.

Schutz der Ärzte vor Ort hohe Bedeutung einräumen

Um die Übertragung der Lungenkrankheit von möglicherweise Infizierten auf gesunde Bürger und medizinisches Personal zu verhindern, gibt es im Landkreis Esslingen seit Montag dieser Woche (9.3.) zwei sogenannte Abstrichzentren. Bürger, die befürchten, an Corona erkrankt zu sein, können sich auf telefonische Weisung ihres Hausarztes in den Stationen in Nürtingen und in Leinfelden-Echterdingen auf eine Infektion hin testen lassen.

Hierbei wird das Prinzip des „Drive-In“ angewendet: Ärzte und Helfer sind mit Schutzkleidung ausgestattet und entnehmen direkt am Auto einen Abstrich für den Test. Damit kommen die Personen mit Verdacht auf eine Infektion nicht mit anderen Menschen oder mit Gegenständen in Kontakt. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen die Patienten zuhause in Quarantäne bleiben.

Der Schutz der Ärzte ist zum Beispiel auch der bayerischen Gemeinde Grünwald wichtig. Sie hat ein Zelt errichten lassen, das Mediziner aus der Gemeinde für Coronatests nutzen können, falls sie in ihren eigenen Praxen aus Sicherheitsgründen keine Abstriche vornehmen wollen. Über die Möglichkeit der Test außerhalb hat das Rathaus die niedergelassenen Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte schriftlich informiert. Das Zelt wurde „freiwillig nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt München-Land“ bereitgestellt, heißt es darin.

Kommunalwahl in Bayern im Zeichen der Coronaepidemie

Stark erhöhtes Interesse der Bürger mancherorts zur Briefwahl und in den Rathäusern die Beschaffung von Einmalhandschuhen sowie zusätzlicher Mengen von Handdesinfektionsmitteln für die Wahlhelfer – auch das sind Folgen der Coronakrise in Bayern, wo am kommenden Sonntag (15.3.) Kommunalwahlen anstehen. Über eine Verschiebung des Urnengangs wird seitens der Staatsregierung bisher nicht nachgedacht.

In Nürnberg beschert möglicherweise die allgemeine Entwicklung bei der Ausbreitung des Virus‘ der Stadt einen Briefwahlrekord. Bis Anfang der Woche hatten über 80.300 Bürger die Wahlunterlagen angefordert. 2014 waren es zum selben Zeitpunkt erst rund 59.000 gewesen. Ob der große Zulauf aber tatsächlich allein an Corona liegt oder vielleicht am überlangen Wahlzettel, konnte Nürnbergs Wahlleiter Wolf Schäfer laut einem Bericht der Online-Ausgabe der „Nürnberger Nachrichten“ nicht sagen. Dass mehr per Brief gewählt werde, liege auch im Trend.

Am Dienstag (10.3.) erließ die Stadt ein weitgehendes Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern. Laut Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly soll es Ausnahmen nur dort geben, wo im Einzelfall dargelegt wird, dass das Ansteckungsrisiko gering ist. Unter das Veranstaltungsverbot fallen auch die Vorstellungen im Staatstheater.

Zweifel an der „Shutdown-Strategie“

Zwischen relativ entspannt und knallhart bewegen sich landauf, landab die Maßnahmen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Eindämmung der Coronaausbreitung. In Horb (Baden-Württemberg) ließ Oberbürgermeister Peter Rosenberger laut einem Bericht der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“ bereits viele Veranstaltungen absagen und behält sich vor, weitere Events zu verbieten. An Veranstalter werden Fragebögen versandt, in denen gegenüber dem Ordnungsamt Auskunft gegeben werden muss. Vereinen rät Rosenberger, eigene Veranstaltungen, die jetzt nicht notwendig seien, zu überdenken.

Sein Amtskollege in Tübingen, OB Boris Palmer, wie auch der Empfinger Bürgermeister Ferdinand Truffner dagegen plädieren für einen gelassenen Umgang mit der Ansteckungsgefahr. „Die Shutdown-Strategie ist erkennbar in westlichen Gesellschaften nicht durchzuhalten und verursacht viel mehr Schaden als Nutzen“, wird Palmer zitiert. Und Truffner weist darauf, dass man die Ausbreitung verlangsamen kann, wenn Hygienevorschriften und Empfehlungen befolgt werden. Man müsse nicht gleich alle Veranstaltungen absagen.

Was tun wenn’s brennt und die Feuerwehr steht unter Quarantäne?

Nicht nur die zuverlässige, lückenlose ärztliche Grundversorgung sollte jetzt die Rathäuser beschäftigen, sondern auch die Einsatzfähigkeit von Personal, das zu jederzeit verfügbar sein muss. Es gilt hinzuschauen, welche Institutionen unverzichtbare Sicherheits- und Versorgungsfunktionen in den Kommunen haben. Deren Mitarbeiter gilt es besonders vor der Infektionsgefahr zu schützen. In Bergkamen (Nordrhein-Westfalen), „Dienstgemeinde“ von Bürgermeister Roland Schäfer, dem Vizepräsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), wurde kurzfristig der für 14. März angesetzte Kameradschaftsabend der Freiwilligen Feuerwehr abgesagt. 300 Gäste waren erwartet worden.

Jetzt will man den durchaus denkbaren Fall verhindern, dass aufgrund eines einzigen Verdachtsfalls unter den „Floriansjüngern“ weite Teil des Personalbestandes der städtischen Wehr unter Quarantäne gestellt werden müssten. „Mit Rücksichtnahme auf das Allgemeinwohl müssen wir als Personen aus dem Bereich der öffentlichen Gefahrenabwehr hier unsere kameradschaftlichen Interessen hintenan stellen“, wird Dirk Kemke, Leiter der Feuerwehr Bergkamen, im Lokalmedium „Stadtspiegel“ zitiert.

„Koordinierungstreffen“ statt „Krisenstab“

Für den Erfolg kommunalen Bemühens, einerseits die Bevölkerung für die Ansteckungsrisiken zu sensibilisieren und über behördliche Abwehrmaßnahmen auf dem Laufenden zu halten, andererseits aber Panikreaktionen zu verhindern, kommt es auch auf die Wahl der Begrifflichkeiten an. Im Kreis Wesel (Nordrhein-Westfalen) beispielsweise, wo sich Vertreter des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen zur Abstimmung des Vorgehens in Sachen Corona jetzt regelmäßig zusammenfinden, heißt das betreffende Format „Koordinierungstreffen“ – und nicht „Krisenstab“, wie es vielleicht andernorts, der Bedeutung durchaus angemessen, genannt würde.

Immerhin geht es bei den Sitzungen unter anderem um die ganz entscheidende Frage, welche Schritte die Kommunen einleiten können, um die ärztliche Grundversorgung vor Ort zu sichern. „Auch hier ist es erst einmal wichtig, zu einer Beruhigung der Lage beizutragen, um Kapazitäten und Ressourcen zu schonen“, so Michael Maas, der im Verwaltungsvorstand des Kreises für Gesundheitsfragen Zuständige. Die wichtigste Verabredung des ersten Treffens war, dass jede Coronaneuinfektion im Kreisgebiet individuell betrachtet werden und das gemeinsame Vorgehen von Kreis und Kommunen im Einzelfall entschieden werden muss.

Wolfram Markus