Ob Schulneubau oder historisches Rathaus, mehrstöckiger Verwaltungsturm oder Bauhof – für den Brandschutz in kommunalen Gebäuden gilt: Die jeweilige Nutzung entscheidet über das vorschriftenkonforme Brandschutzkonzept. Brandmeldeanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Ein Blick in die Statistik des Deutschen Feuerwehrverbandes zeigt: Die Zahl der Einsätze bei Bränden und Explosionen in Deutschland liegt konstant im Bereich zwischen 160.000 und 200.000 pro Jahr. Die Zahlen sind hinreichend bekannt und lassen dennoch keinen Brandschutzprofi oder Sicherheitsverantwortlichen unberührt. Das gilt insbesondere auch für kommunale Gebäude und Infrastrukturen, die das Rückgrat für ein funktionierendes städtisches Gemeinwesen bilden. Umso wichtiger ist es deshalb, Brände am besten ganz zu vermeiden oder zumindest im frühestmöglichen Stadium zu erkennen und wirkungsvoll zu bekämpfen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung eines umfassenden Brandschutzes klar. Dabei ist grundsätzlich zwischen verschiedenen Brandschutzarten zu unterscheiden:
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Im vorbeugenden Brandschutz geht es um die brandschutzkonforme bauliche Gestaltung von Gebäuden, etwa in Form von schwer entflammbaren Materialien und Feuerschutztüren.
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Der anlagentechnische Brandschutz umfasst automatische Anlagen und Systeme zur Detektion eines entstehenden Feuers, zur Alarmierung von Betroffenen und Hilfskräften sowie zur Beeinflussung von anderen Systemen wie Löschanlagen oder Aufzugsteuerungen.
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Der organisatorische Brandschutz ergänzt die baulichen und technischen Maßnahmen durch geeignete definierte Prozesse, Abläufe und den richtigen Umgang mit den Brandschutzeinrichtungen.
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Unter abwehrendem Brandschutz schließlich versteht man alle Maßnahmen von Feuerwehr und anderen Interventionskräften, um direkte und eventuelle Folgeschäden eines Brandes zu begrenzen und zu reduzieren.
Wie entsprechende brandschutztechnische Einrichtungen auszusehen haben, regeln unterschiedliche Vorschriften, Normen und Verordnungen. Für kommunale Gebäude gelten dieselben Regeln wie für vergleichbare private Liegenschaften. Die Musterbauordnung des Bundesbauministeriums formuliert dazu, dass Gebäude so beschaffen sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und, falls es doch zu einem Brand kommt, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Baurechtliche Verordnungen und Forderungen legen fest, in welchen Objekten sicherheitstechnische Anlagen – wie beispielsweise Brandmeldeanlagen – verbaut werden müssen. Dabei gilt: Die jeweilige Gebäudenutzung entscheidet über das geforderte Sicherheitsniveau. Darüber hinaus sind je nach Branche Sonderbauverordnungen zu beachten, das heißt für den kommunalen Bereich zum Beispiel die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) oder auch die Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime.
Die genannten Vorgaben bilden die Basis für ein nutzungsspezifisches, integrales Brandschutzkonzept. Basierend auf einer Risikoanalyse werden darin alle wesentlichen Aspekte des vorbeugenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes definiert. Das Konzept muss in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (z. B. Genehmigungsbehörde, Fachplaner, Betreiber, Feuerwehr, Versicherer) erstellt und von diesen freigegeben werden.
Ein unverzichtbarer Bestandteil von Brandschutzkonzepten in Gebäuden sind zuverlässig arbeitende Brandmeldeanlagen (BMA), die rund um die Uhr Brände selbstständig erkennen und melden. Sie unterliegen normativen Vorgaben in Bezug auf die zu verwendenden Produkte, den Anlagenaufbau und den Betrieb der Anlage. Im Fokus steht dabei die DIN 14675-1, die Planung, Bau und Betrieb entsprechender Anlagen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg regelt.
Die wichtigsten Aufgaben einer BMA sind die täuschungssichere Branderkennung durch Mehrkriterien-Brandmelder, die automatische interne Alarmierung zur Warnung und Evakuierung von Personen im Gebäude und die Alarmweiterleitung zur Feuerwehr oder zu einer ständig besetzten Stelle.
Herzstück einer BMA ist die Steuerung, die Brandmeldezentrale (BMZ), die auch mit anderen Systemen, zum Beispiel einer Sprachalarmierungsanlage, oder auch mit übergeordneten Managementsystemen kommunizieren kann. Mit der Zentrale sind vielfältige Peripheriegeräte vernetzt. Dazu zählen vor allem unterschiedlichste Typen von Brandmeldern. Die Wahl des optimalen Brandmelders resultiert dabei immer aus dem Schutzziel, das im Brandmeldekonzept definiert ist. Für komplexe Brandschutzlösungen in schwierigsten Umgebungsbedingungen ist die parametergestützte Detektion der aktuelle Stand der Technik. Für denkmalgeschützte Gebäude können Systeme auch sehr dezent und nahezu unsichtbar gestaltet werden, zum Beispiel mit Ansaugrauchmeldern oder Funkmeldern.
Brandschutz gilt bei öffentlichen Bauträgern oft als „notwendiges Übel“ und als Kostentreiber – ähnlich wie eine Unfallversicherung, die man auch möglichst nie in Anspruch nehmen möchte. Notwendig ist der vorbeugende ebenso wie der abwehrende Brandschutz auf jeden Fall. Teuer aber nicht: So machen Brandschutzmaßnahmen in aller Regel nur einen einstelligen Prozentsatz der Baukosten aus. Selbst wenn damit nur ein Leben, wichtige Daten, Dokumente oder ein Denkmal im Brandfall gerettet werden, hat sich die Investition bereits mehr als gelohnt.
Und auch die Betriebskosten sind überschaubar. Neue Angebote wie beispielsweise „Safety as a Service“ ermöglichen es Kommunen sogar, alle normenseitigen Vorgaben im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes komfortabel und sicher zu erfüllen, ohne sich selbst um Hardware und Service kümmern zu müssen.
Gerhard Kastl
Der Autor
Gerhard Kastl leitet das Portfoliomanagement Fire Safety bei Siemens in Frankfurt am Main