Die Auswahl des richtigen Auftragnehmers für die kommunale Baumpflege ist nicht einfach. Eine Orientierungshilfe für Vergabestellen dann das RAL-Gütezeichen bieten.
In wettbewerbsintensiven Märkten gestaltet sich für öffentliche Auftraggeber der Überblick über die vielen Anbieter oftmals nicht ganz einfach. Das gilt beispielsweise für die Beauftragung von Betrieben, die die Pflege der kommunalen Baumbestände in Parks, auf Friedhöfen, städtischen Grundstücken und an Straßenrändern übernehmen sollen.
Mit der Baumpflege sind anspruchsvolle Aufgabenstellungen verbunden. „Viele dieser Aufgaben erfordern neben einer ausgewiesenen fachlichen Expertise auch einen geeigneten Maschinenpark“, verdeutlicht Baumpflegeexperte Arne Neuendorff. „Und vor dem Hintergrund der vielfach speziellen Arbeitssituationen ist natürlich die Arbeitssicherheit ein sehr wichtiges Thema für Auftraggeber und Auftragnehmer.“
Darüber hinaus spielt es gerade für öffentliche Auftraggeber eine wichtige Rolle, dass das beauftragte Unternehmen die Arbeitsabläufe und -leistungen korrekt dokumentiert. Angesichts des sich aus diesen Anforderungen ergebenden Kriterienkatalogs im Bieter-Pool einer Ausschreibung den Betrieb zu identifizieren, der sich für die ausschreibende Verwaltung als optimaler Dienstleister im Bereich der Baumpflege erweist, ist für Behörden und öffentliche Unternehmen kein einfaches Unterfangen.
Fachverband mit mehr als 120 Unternehmen
Öffentlichen Auftraggebern bietet sich jedoch bei der Lösung der genannten Aufgabe eine Orientierungshilfe: die Qualifizierung von Baumpflegebetrieben nach den Festlegungen der RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege. In der Gütegemeinschaft haben sich mehr als 120 Fachunternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen.
Vorsitzender Arne Neuendorff beschreibt die Zielsetzung der Gütegemeinschaft so: „Wir haben einen umfassenden Anforderungs- und Qualitätskatalog festgelegt, dem unsere Mitgliedsunternehmen gerecht werden müssen. Die Einhaltung dieses Katalogs müssen die Betriebe unserer Gütegemeinschaft in einer strengen Anerkennungsprüfung nachweisen.“
RAL-geprüfte Baumpflegebetriebe integrieren die festgelegten Standards der Gütegemeinschaft als Arbeitsgrundlage in ihre betrieblichen Abläufe. Die verbindlichen Qualitätsregeln bieten den Kunden aus dem öffentlichen Bereich die Gewähr, „dass der jeweilige Anbieter die baumtechnischen und fachlichen Kompetenzen nachweisbar erfüllt“, so Neuendorff.
Sicherheit für öffentliche Auftraggeber
Die Qualitätskriterien erstrecken sich auf alle relevanten Bereiche des Leistungsspektrums der Firmen. Neben der Baumpflanzung, – pflege und -fällung gehören dazu auch die Baumkontrolle und die Erstellung von Baumgutachten. „Neben der optimalen fachlichen Umsetzung der Arbeiten stehen die RAL-geprüften Baumpflegefirmen auch für eine fachgerechte technische Ausstattung und die sichere Abwicklung von Baustellenabläufen“, erläutert Olaf Florin, Inhaber eines Baumpflegeunternehmens in Vellmar (Hessen). „Auf die geprüfte Sachkenntnis eines Mitgliedsbetriebs kann sich ein öffentlicher Auftraggeber in jedem Fall verlassen.“
Öffentliche Auftraggeber können das RAL-Gütezeichen als Nachweis der Bieterqualifikation und der Lieferbedingungen heranziehen. „Dieses Verfahren erfüllt alle Anforderungen des Vergaberechts“, hebt Arne Neuendorff hervor. Die Vorteile dieser Orientierung der Ausschreibungskriterien an den Qualitätsfestlegungen der Gütegemeinschaft liegen auf der Hand: Einer solchen Ausschreibung liegen zuverlässige Kriterien für die Bietereignung zugrunde, die geforderten Leistungen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und reichen in der Regel über Normen und gesetzliche Bestimmungen hinaus. Red.
Info: Die RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege präsentiert sich Interessenten auf den Augsburger Baumpflegetagen vom 25. bis 27. April 2017 (Stand C 23)