Die Grauammer stoppt den Bau

Der Bau von Windkraftanlagen setzt gemäß europarechtlicher Bestimmungen die Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit des Projekts voraus. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 22. Dezember 2015 – AZ 8 B 400/15)

Vor dem Baustart von Windrädern muss entsprechend der europarechtlichen Vorgaben eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeits-Vorprüfung erfolgen. Im Fall des Windparks in Swisttal-Odendorf (Nordrhein-Westfalen) hatte das Oberverwaltungsgericht die Errichtung von vier Windenergieanlagen vorläufig gestoppt, weil diese Vorprüfung mangelhaft war.

Der Standort der 75 Meter hohen Anlagen liegt im Bereich des letzten Schwerpunktvorkommens der Grauammer in Nordrhein-Westfalen. Von dem ungefähr drosselgroßen Singvogel gibt es in dem Bundesland nur noch weniger als 150 Brutpaare. Die Grauammer wird im Vergleich zu anderen Singvögeln häufiger Opfer von Windenergieanlagen. Sie kollidiert mit dem Mast, teilweise aber auch mit den sich drehenden Rotorblättern.

Bei Beginn des Genehmigungsverfahrens ging die zuständige Bezirksregierung Köln davon aus, dass keine besonders schützenswerten Tiere in dem Bereich anzutreffen seien. Sie verzichtete daher nach überschlägiger Prüfung auf die Durchführung einer detaillierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch nachdem in der Folgezeit das Grauammer-Vorkommen bekannt geworden und zahlreiche Gutachten eingeholt worden waren, blieb die Bezirksregierung bei ihrer Einschätzung.

Auf Antrag der Gemeinde hat der Senat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln abgeändert und die aufschiebende Wirkung der gegen die Genehmigung gerichteten Klage wiederhergestellt. Eine Interessenabwägung ergebe, dass das Interesse der Betreiberin an der Errichtung und Inbetriebnahme einstweilen zurückstehen müsse.

Das OVG stellte fest, dass Bau und Betrieb der Anlagen erst dann erfolgen dürfen, wenn die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung nachgeholt und dabei das Grauammer-Vorkommen berücksichtigt worden sei. Komme die Bezirksregierung dabei zu dem Ergebnis, dass erhebliche Umweltauswirkungen – etwa auf die Grauammer – möglich seien, müsse eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, bei der auch die Öffentlichkeit zu beteiligen sei.

Red.