Cloudbasierte Lösungen für Schulen

Die James-Krüss-Schule auf Helgoland – die kleinste Schule Deutschlands ist mit einem hochmodernen WLAN aus der Wolke ausgerüstet. Foto: Andreas Schulz

Noch müssen viele Schulen ohne WLAN für alle und damit ohne digital gestützten Unterricht auskommen. Warum auf dem Weg in die Zukunft cloudbasierte Lösungen sinnvoll sind, erklärt Dirk Hetterich.

Die Implementierung einer schulischen WLAN-Infrastruktur lässt sich nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Sie bedarf vielmehr einer vorausschauenden Planung: Nur so kann flexibel auf die Anforderungen neuer digitaler Lern- und Lehrmethoden reagiert und zugleich der Schutz der Schülerdaten sichergestellt werden.

Investiert werden sollte nur in Lösungen, die europäischen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Bedarf besteht – das zeigen die Mitte März 2022 veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Digitalpakt Schule: 423 Millionen der insgesamt fünf Milliarden Euro Bundesmittel sind im Rahmen des Basis-Digitalpakts für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur abgeflossen.

Die Mittelbindung für bewilligte und abgeschlossene Projekte liegt bei knapp 2,4 Milliarden Euro. Damit ist bis zur Hälfte der Laufzeit – Ende November 2021 – erst knapp die Hälfte der Mittel im Basis-Digitalpakt bewilligt. Auch wenn die Investitionskurve nach oben zeigt, ist der Weg zur flächendeckend digitalen Schule noch weit. Bis dahin müssen zahlreiche Einrichtungen in Deutschland ohne WLAN für alle und damit ohne digital gestützten Unterricht auskommen.

500 Millionen Euro Budget im Rahmen des Digitalpakts

Schulen, die in eine WLAN-Infrastruktur investieren, müssen deren Administration sicherstellen können – das bloße Vorhandensein der technischen Ausstattung, wie Access Points in Klassenräumen, macht noch kein erfolgreiches Digitalkonzept aus. Oft wird außer Acht gelassen, dass die Geräte und die Infrastruktur fortwährend überwacht und an neue Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Dazu aber fehlen an vielen Schulen Personal und IT-Know-how. Es gibt kaum IT-Profis – man trifft eher auf Pädagogen, die sich der Aufgabe „annehmen“. Themen wie WLAN und Datenschutz waren in ihrem Berufsalltag bisher wenig präsent.

Mit einem eigenen Budget von 500 Millionen Euro soll im Rahmen des Digitalpakts eine Lösung für diese Engpässe geschaffen werden. Doch weil der Markt für IT-Kräfte hart umkämpft ist, lassen sich kaum Mitarbeiter finden. Ein vielversprechender und erprobter Ansatz, um diese Lücke zu schließen, ist der Weg in die Cloud: Schulen engagieren einen „digitalen Hausmeister“, der die Infrastruktur aus der Ferne administriert.

WLAN aus der Cloud

So lässt sich das Schul-WLAN jederzeit den aktuellen Anforderungen anpassen, ohne dass eine Technikerin oder ein Techniker vor Ort manuell eingreifen muss. Die Entscheidung für ein Cloud-basiertes WLAN ist keine Frage der Größe. Besonders fortschrittlich zeigt sich etwa die kleinste Schule Deutschlands, die James-Krüss-Schule auf Helgoland, mit einem hochmodernen WLAN aus der Wolke.

Andere Schulträger sind noch nicht so weit oder entscheiden sich bewusst für eine Controller-basierte Lösung. Die drahtlosen Netze der sechs Grundschulen der Verbandsgemeinde Asbach etwa werden aus dem Rathaus über einen zentralen WLAN-Controller betreut und verwaltet.

Aber unabhängig davon, welche Variante im Einsatz ist: Schulträger sind gut beraten, auf eine flexible Lösung zu setzen, die ihnen die Wahl lässt, jederzeit von einer Controller-basierten Lösung in die Cloud zu wechseln und umgekehrt.

Datenschutz ist zentral

Die Verwaltung des Schul-WLAN über die Cloud stellt eine enorme Erleichterung dar. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass cloudgemanagte Netzwerke strengen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien standhalten müssen.

Schulnetzwerke beinhalten sensible Daten: Lernstandserhebungen und Noten, persönliche Angaben, E-Mails und IP-Adressen. Zudem unterliegen die Daten Minderjähriger einer besonderen Sorgfaltspflicht – und Schulträger sind zur Beschaffung datenschutzkonformer IT-Lösungen gesetzlich verpflichtet.

Oft fällt die Entscheidung jedoch auf WLAN Access Points mit einem Cloud-Dienst, der aus dem nicht-europäischen Raum bereitgestellt wird. Entsprechende Lösungen unterliegen der Gesetzgebung ihres Herkunftslandes und können hiesige Datenschutzanforderungen oft nicht erfüllen.

Dies macht es umso wichtiger, Schulträger schon bei der Auswahl der Hardware dafür zu sensibilisieren, welche rechtliche Konsequenzen es haben kann, wenn die Verwaltung der WLAN Access Points etwa über eine US- oder asiatische Cloud-Lösung erfolgt. Die Daten der Schüler sind im Zweifel nicht ausreichend geschützt – und am Ende liegen Verantwortlichkeit und Haftung bei der Schulleitung bis hin zur Rückzahlung bereits gewährter Fördergelder aus dem Digitalpakt. Dirk Hetterich

Der Autor: Dirk Hetterich ist für den Netzwerkhersteller Lancom Systems als Director Public tätig.