Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD) loben gemeinsam den 26. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ aus.

Bundesweit rund 14.400 Kleingartenanlagen können sich zunächst in den Landeswettbewerben für den Bundeswettbewerb qualifizieren. Foto: Adobe Stock/Christina Kohnen

Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ zeichnet das bürgerschaftliche Engagement von Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus. Er soll die Öffentlichkeit auf die Leistungen und Wirkungen des Kleingartenwesens für die Gesellschaft aufmerksam machen. Dabei würdigt er besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen, mit denen Kleingärtnervereine positive Impulse in das Wohnumfeld senden.

Durch den Wettbewerb werden Städte, Gemeinden und deren beispielhafte Kleingartenpolitik gewürdigt, die in besonderer Weise das gewählte Thema des Wettbewerbs umsetzen.

In einem zweistufigen Verfahren können sich die rund 14.400 Kleingartenanlagen des BKD in den Jahren 2024 und 2025 zuerst in den Landeswettbewerben für den Bundeswettbewerb qualifizieren. Anschließend bereist 2026 eine Jury die teilnehmenden Kleingartenanlagen und ermittelt die Preisträger.

red.