Die Bundesregierung hat Anfang Dezember die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Die Änderungen sollen zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung: Sie tragen dazu bei, die Energiekosten von Verbrauchern zu senken und die Klimaschutzziele zu erreichen. Weitere Anreize zum energetischen Sanieren von Gebäuden soll die zweite Reformstufe der BEG setzen. Für 2023 stehen insgesamt rund 13 Milliarden Euro an BEG-Fördergeldern zur Verfügung.
Die Änderungen der Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft und betreffen alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaß-nahmen). Konkret ist geplant, den Zugang zur BEG weiter zu erleichtern, durch Förder-boni die Anreize für energetische Sanierungen zu erhöhen und die Fördereffizienz des Programms zu steigern, um möglichst viele Antragsteller zu unterstützen.
Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Sie wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundes-ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt.