Bremen hat zu Beginn dieses Jahres digitale Baugenehmigungen eingeführt und testet das Verfahren seither im Pilotbetrieb. Der neue Prozess soll Genehmigungsverfahren transparenter und schneller machen.
Begonnen hat der Prozess nach Angaben der Freien Hansestadt Bremen mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Ebenfalls implementiert würden Baubeginnanzeigen, Abbruchanzeige, Bauvorhabenvorankündigung, Bauvoranfragen sowie Genehmigungsfreistellungsverfahren und das klassische Vollverfahren für eine Baugenehmigung. Die beiden zuletzt genannten Verfahren sollen im zweiten Quartal dieses Jahres an den Start gehen.
Für die Implementierung des digitalen Antragsverfahrens habe der Bremer Senat im Mai 2022 insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bewilligt. Das Budget setzt sich zusammen aus Investitions- und Betriebskosten. Die jährlichen Betriebskosten in Höhe von etwa 300.000 Euro werden auch in den Jahren danach weiter anfallen. Aktuell werden in Pilotverfahren erste Erfahrungen gesammelt und eine Infokampagne an die Bremer Bauunternehmen durchgeführt.
Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Bremen, sagt: „Zusammen mit neun anderen Bundesländern haben wir jetzt eine einheitliche Plattform, die wir gemeinsam weiter entwickeln können. Das spart zum einen Kosten und vereinfacht zum anderen die Antragsverfahren, um so schneller und transparenter die Baugenehmigungsverfahren durchführen zu können.“
Neben dem Bauantragsverfahren werde auch die Integration der Beteiligung öffentlicher Stellen wie Beiräte, Feuerwehr oder Natur- und Immissionsschutzbehörden in das digitale Verfahren vorbereitet. Zudem stehe bereits jetzt ein dauerhafter Zugriff auf die Bauakten digital zur Verfügung.
Um all dies rechtlich zu ermöglichen, ist eine Digitalisierungsnovelle zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Neufassung der Bremischen Landesbauordnung wurde am 11. Oktober 2022 durch die Bürgerschaft beschlossen. Einer Neufassung für die Bremische Bauvorlagenverordnung wurde am 1. September 2022 durch die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zugestimmt.
In der Perspektive sollen Antragstellerinnen und Antragsteller dann ihre gesammelten Antragsverfahren geregelt über ein bundeseinheitliches Nutzerkonto mit unterschiedlichen Rollen und Rechten von Nutzerinnen und Nutzern in der eigenen Firma steuern können. Somit könnten auch innerhalb der Unternehmen bekannte oder neue Abläufe anders und effizienter gestaltet werden.
Das Bauressort Bremens sei dabei, verschiedene Schulungen und Informationsangebote zu entwickeln, die den Antragstellerinnen und Antragstellern regelmäßig angeboten werden könnten. Und in Zukunft soll eine Baugenehmigung dann auch mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur direkt digital erteilt werden können.
red.