Berater im Boot

Ein öffentlicher Auftraggeber kann zur Erstellung der Vergabedokumentation einen Berater hinzuziehen. (OLG München vom 25. Juli 2013 – AZ Verg 7/13)

Eine Vergabedokumentation ist nicht deshalb mangelhaft, weil sich der öffentliche Auftraggeber dafür eines Projektsteuerers bedient. Der Auftraggeber muss den Inhalt des Vergabevermerks allerdings billigen und die wesentlichen Entscheidungen im Verfahren selbst treffen. Stimmt er der Zuschlagsentscheidung zu, billigt er damit auch den Inhalt des Vergabevermerks.

Nebenbei stellt das Oberlandesgericht München klar: Ein Auftraggeber muss einen Vergabevermerk nicht in einem einzigen Dokument zusammenfassen. Eine fortlaufende Dokumentation in mehreren Blättern oder Vermerken genügt, sofern sich hieraus die Stufen des Verfahrens und die Begründungen für die Entscheidungen nachvollziehbar ergeben.

Ute Jasper / Jens Biemann