Baden-Württemberg beschließt OZG-Rücklage

OZG-Rücklage
Amtsgeschäfte digital erledigen: Für weitere Schritte der Verwaltungsdigitalisierung hat Baden-Württemberg eine OZG-Rücklage in Höhe von 80 Millionen Euro beschlossen. Foto: Adobe Stock/insta_photos

Für die weiteren Schritte auf dem Weg zur digitalisierten Verwaltung hat Baden-Württemberg Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro als OZG-Rücklage beschlossen.

Baden-Württemberg steht als Flächenland mit über 1.100 Kommunen vor einer besonderen Herausforderung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Mit einem Kabinettsbeschluss zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehe nun das Fundament der weiteren Umsetzung von Onlinediensten im Land. Wie das baden-württembergische Innenministerium mitteilt, sieht der Staatshaushaltsplan in einer Rücklage im Einzelplan 12 Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Umsetzung des OZG vor. Aus dieser sogenannten OZG-Rücklage sollen die Ressorts ihren finanziellen Mehrbedarf für die Umsetzung des OZG decken. Auch konkrete Digitalisierungsmaßnahmen seien beschlossen worden, die die einzelnen Ressorts nun umsetzen sollen.

„Die Digitalisierung soll dem Menschen dienen. Das gilt auch für die KfZ-Anmeldung oder die Beantragung des Personalausweises. Damit das Amt zum Bürger kommt und nicht umgekehrt haben wir noch einen Stapel Arbeit vor uns. Nun sind wir unserem Ziel wieder ein Stück nähergekommen“, kommentierte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl den Kabinettsbeschluss zur OZG-Rücklage.

Größtes Modernisierungskonzept in der öffentlichen Verwaltung

„Der angestoßene Digitalisierungsprozess und damit die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist das größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik“, sagt Strobl. Um die Vorteile der Digitalisierung in jedem Lebensbereich ausschöpfen zu können, bedürfe es noch viel Arbeit. Mit der Kabinettsvorlage seien aber gute Kompromisse erarbeitet und die Belange aller Ressorts berücksichtigt worden. „Das gibt neuen Schwung für die Verwaltungsdigitalisierung“, sagt Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Durch die nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel könne die Digitalisierung in Baden-Württemberg weiter Fahrt aufnehmen. Alle Ressorts stehen laut Innenministerium in den Startlöchern. Der Beschluss sei der Startschuss für die konkrete Umsetzung zahlreicher Projekte.

red.