Die Universitätsstadt Marburg hat mehr als 50 Bescheide und Dokumente des Sozialamts in verständliche Sprache übertragen. Ziel ist es, Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbarer zu machen, Missverständnisse zu vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft zu verbessern.

Behördensprache muss nicht schwer zu verstehen sein. Die Universitätsstadt Marburg hat deshalb Bescheide des Fachdienstes Soziale Leistungen überarbeitet. Bereits über 50 Dokumente des Sozialamts wurden in verständliche Sprache übertragen.
„Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfeansprüche haben, sollen klar und verständlich, vor allem wertschätzend und partnerschaftlich mit der Behörde zusammenarbeiten können“, erklärt Stadträtin und Sozialdezernentin Kirsten Dinnebier das Konzept in einer Mitteilung der Stadt Marburg. „So möchten wir den Dienstleistungsgedanken weiterentwickeln.“ Es sei dabei selbstverständlich, dass das Sozialamt an rechtliche Vorgaben für seine Tätigkeiten gebunden bleibt.
Einfache Sprache baut Bürokratie ab
Felix Speidel, Teamleiter im Sachgebiet für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, ergänzt: „Wir stellen fest, dass einfache Sprache einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. Dabei bleibt rechtssicheres Verwaltungshandeln gewährleistet.“
Die Textform bleibt das zentrale Kommunikationsmittel der Verwaltung. Umso wichtiger ist eine verständliche Sprache. Sie ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Anforderungen und deren Hintergründe nachzuvollziehen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn es darum geht, Mitwirkungsmöglichkeiten besser einzuordnen und auf das Verwaltungshandeln selbst Einfluss zu nehmen.
Vertrauen in staatliches Handeln erhöhen
Indem erläutert wird, welche Tatsachen im Einzelfall für eine Entscheidung maßgeblich sein können, sollen Bürgerinnen und Bürger auf ihrem jeweiligen Wissensstand erreicht werden.
Gleichzeitig solle vermieden werden, dass der Eindruck entsteht, „die Verwaltung“ entscheide über das Leben der Menschen, ohne ihr Handeln zu erklären und verständlich zu machen, berichtet Speidel weiter. So könne auch das Vertrauen in staatliches Handeln gestärkt werden, erläutert er das Ziel der Stadt.
Klare Kommunikation und ihre Vorteile
Wer erkennt, was tatsächlich entschieden wurde, versteht die Folgen einer Entscheidung – aber auch welche Rechte, Pflichten oder Möglichkeiten er oder sie hat. Von klarer Kommunikation profitieren somit beide Seiten. Es fallen weniger Korrekturen an, was das Verfahren sachlicher und zielgerichteter gestaltet.
Ein Beispiel veranschaulicht dies. So hieß es ursprünglich: „Gemäß § 24 SGB X ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.“
Die neue Formulierung lautet: „Wir müssen eine Entscheidung treffen. Vielleicht ist diese Entscheidung nicht gut für Sie. Deshalb möchten wir vorher wissen, was Sie dazu sagen. Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu äußern, und wir wollen nichts übersehen. Ihr Recht steht in Paragraf 24 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuchs (SGB X).“
Alternativ wird zunächst der Sachverhalt erklärt: „Warum bekommen Sie Sozialhilfe? Das Gesetz legt fest, wie viel Geld jeder Mensch mindestens zum Leben braucht – zum Beispiel für Miete, Essen, Kleidung oder Strom. Auch besondere Kosten werden mit eingerechnet, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung. Wir haben berechnet, wie viel Geld Sie selbst haben, zum Beispiel durch Rente. Nach dem Gesetz brauchen Sie aber mehr Geld zum Leben. Deshalb zahlen wir Ihnen das fehlende Geld. Die genaue Berechnung steht in den Tabellen, die zu diesem Bescheid gehören. Manchmal zahlen wir einen Teil des Geldes direkt an andere, zum Beispiel an die Vermieterin, die Krankenkasse oder den Energieversorger.“
Positives Feedback in der Testphase
Mit der verständlichen Sprache werde zum einen die Augenhöhe zwischen Verwaltung und Bürgerschaft hergestellt. Aber auch Missverständnisse können vermieden werden. „Verwaltung ist mehr als Gesetzesvollzug. Sie ist ein Ort, an dem Menschen dem Staat begegnen – manchmal in ihren verletzlichsten Momenten. Verständliche Sprache macht diese Begegnung menschlich“, betont Speidel.
„Während einer Testphase haben wir ganz unterschiedliche Adressaten nach ihrer Meinung gefragt und um Rückmeldungen gebeten“, beschreibt er das Projekt. Unter ihnen waren auch Expertinnen und Experten juristischer Arbeitsgebiete. Die Rückmeldungen seien durchgängig positiv und zustimmend gewesen.
„Von keiner Stelle sind uns bislang Rechtsfehler bescheinigt worden“, bekräftigt Peter Schmidt, Fachbereichsleiter Soziales und Wohnen der Universitätsstadt Marburg. „Nur die Rechtsbehelfsbelehrung muss so bleiben, wie sie ist.“
Um nach und nach auch die individuellen Teile der Schreiben verständlich formulieren zu können, erhalten die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Stadt Marburg Schulungen, ergänzt Stadträtin Dinnebier. Aus der Praxis gebe es zudem positives Feedback. Neben den Adressatinnen und Adressaten helfen die verständlichen Texte auch den Mitarbeitenden, die nun mit mehr Klarheit und weniger Rückfragen arbeiten können.
Red.




