Digital und pädagogisch sinnvoll

Modernes Lernen: Mit geeigneten Geräten und passendem Konzept können Schulen ganz neue Wege im Unterrichten gehen. Foto: Adobe Stock/Rawpixel.com

Mehr Geld, mehr Technik, mehr Möglichkeiten: Die Unterstützung durch den Digitalpakt Schule soll zu einer nachhaltigen Digitalisierung beitragen. Aktuell können Schulträger in Baden-Württemberg ihre Anträge zunächst auch ohne Medienentwicklungsplan stellen und ihn mit der Abrechnung nachreichen. Eine frühzeitige Erstellung kann aber helfen, einen sinnvollen Weg zu markieren.

Ein Medienentwicklungsplan (MEP) hilft dabei zu planen, wie eine Schule digitale Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren und implementieren kann. Es handelt sich um ein pädagogisches Konzept, welches strukturiert erarbeitet wird und aus dem sich Anschaffungen und infrastrukturelle Maßnahmen, aber auch Maßnahmen im Fortbildungsbereich und in Bezug auf die Einbindung der Schulgemeinschaft ableiten.

In der Regel hilft es, sich zunächst kleine Ziele zu stecken, diese zu implementieren, zu evaluieren und ins Mediencurriculum der Schule aufzunehmen. Im MEP können kurzfristige (ein Jahr), mittelfristige (drei Jahre) und langfristige Ziele (fünf Jahre) genannt werden. Zudem wird bereits skizziert, wie die dafür notwendigen Maßnahmen aussehen sollten.

Der MEP besteht aus sechs Teilen, die dazu beitragen sollen, dass eine nachhaltige Planung möglich ist.

  1. Zukunftsbild: Wie soll die Schule in vier bis fünf Jahren aussehen? Hier geht es nicht darum, bereits eine bestimmte Ausstattung exakt zu definieren, sondern es geht um übergeordnete Ideen im Bereich des zeitgemäßen kompetenzorientierten Lernens im Einklang mit dem Bildungsplan, der Schule als Lernumgebung und der Gestaltung der Schulgemeinschaft.
  2. Ist-Zustand: Wo steht die Einrichtung in den vier wichtigsten Teilbereichen – Lernen mit digitalen Medien, technische Ausstattung, Kompetenzen der Lehrkräfte im Medienbereich und Einbindung der Schulgemeinschaft?
  3. Ziele: Welche Ziele setzt sich die Schule in diesen vier Bereichen, um das Zukunftsbild schrittweise zu erreichen? Hier geht es um weitreichende konkrete Ziele, wie die Umsetzung des Bildungsplans und Jugendmedienschutzaspekte.
  4. Maßnahmen: Wie kommt die Schule in diesen Bereichen zum Ziel?
  5. Evaluationskriterien: Welche Fragen müssen regelmäßig gestellt werden, um zu evaluieren, ob die pädagogische Entwicklung erfolgreich voranschreitet und die ergriffenen Maßnahmen in allen Bereichen sinnvoll waren bzw. fortgeführt werden können?
  6. Umsetzungszeitplan: Wie soll die Umsetzung der Maßnahmen in allen vier Bereichen innerhalb des projizierten Zeitraums aussehen? Hier geht es um Abhängigkeiten der Bereiche Pädagogik, Technik, Fortbildung, Einbindung der Schulgemeinschaft und Evaluation.

Ergänzende Fördermöglichkeiten

Der Digitalpakt Schule bezieht sich auf die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums. Diese definiert, wofür die Fördergelder verwendet werden dürfen und wie hoch der Eigenanteil der Schulträger ausfällt. Unter anderem begrenzt sie die Summe, die in mobile Endgeräte fließen darf und schließt die Finanzierung von IT-Support und Administration aus. Ebenso sind Lehrerendgeräte nicht förderfähig.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Konsequenzen für die Schule und die Gestaltung von Lernprozessen haben gezeigt, dass der Digitalpakt Schule in der bisherigen Form die aktuellen Bedürfnisse nicht vollumfänglich bedient.

Erfreulicherweise haben Bund und Land im Juli 2020 schnell reagiert und im Rahmen des Sonderausstattungsprogramms weitere Fördermittel aus dem Digitalpakt und Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Über dieses Programm können alle Schulträger ihre Schulen in einem bestimmten Umfang mit mobilen Endgeräten versorgen, sodass Schüler im Falle von weiteren Fernlernphasen Geräte ausleihen können. Die Fördergelder wurden bereits ausbezahlt, doch gibt es aktuell Lieferengpässe für die von vielen Schulträgern bereits georderten Geräte.

Unterstützung für Admins und Lehrer

Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen angekündigt, und zwar erstens Fördermittel für IT-Administratoren und zweitens Fördermittel für Geräte zur Nutzung durch Lehrkräfte. Beide Maßnahmen befinden sich noch im Verhandlungs-/ Regelungsprozess.

Schließlich wurde im Juli 2020 vom Kultusministerium angekündigt, dass die Bewilligung der Fördermittel für einen begrenzten Zeitraum bis Ende 2021 nicht mehr von der Freigabeempfehlung abhängen solle, sondern dass MEP und Freigabeempfehlung nachgereicht werden können:

Das Landesmedienzentrum empfiehlt, dass Investitionen nicht blind getätigt werden, sondern erst wenn ein pädagogisches Konzept soweit erarbeitet ist, dass die Nachhaltigkeit der Investitionen gewährleistet und davon auszugehen ist, dass die Freigabeempfehlung erteilt werden wird. Zumal es sich bei den durch den Digitalpakt Schule förderbaren Tatbeständen in der Regel um Investitionen handelt, die Lernen in der Schule zeitgemäßer gestalten sollen und damit auf einem langfristigen und zukunftsorientierten pädagogischen Konzept beruhen müssen.

Die bestehenden Rahmenbedingungen bleiben also unverändert weiter gültig. Dazu zählen die Notwendigkeit, einen MEP mit Freigabeempfehlung vorweisen zu können, die Liste der förderfähigen Maßnahmen, die Verwaltungsvorschrift Digitalpakt Schule sowie die Kriterienliste. Anlaufstelle für die Überprüfung der Förderfähigkeit bleibt die L-Bank. Das erweiterte Zeitfenster ermöglicht aber beispielsweise, bereits jetzt einen Ausbau grundlegender digitaler Infrastruktur (WLAN, LAN, strukturierte Verkabelung, Präsentationsgeräte) anzugehen, da diese Maßnahmen häufig viel zeitlichen Vorlauf benötigen.

Stephanie Wössner, Medienpädagogische Referentin am Landesmedienzentrum Baden-Württemberg