Kontrolle ist für die Kommunen Pflicht

Für sichere Straßen und Wege zu sorgen, zählt zu den Aufgaben der Kommunen. Um die erforderlichen Streckenkontrollen auf eine systematische Basis zu stellen, sind der Aufbau einer funktionierenden Organisation und die präzise Dokumentation der ausgeführten Tätigkeiten unerlässlich.

Die Pflicht zur Durchführung von Streckenkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich für die Kommunen als Straßenbaulastträger im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge. Die geltenden Maßstäbe und Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gesetzt. Die für die Verkehrsflächen zuständigen Gebietskörperschaften haben darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Das heißt aber nicht, dass die Straßen frei von jeglichem Schaden sein müssen.

Insbesondere die Erkennbarkeit, die Zumutbarkeit und die Größe der Gefahrenquelle spielen bei der Straßenkontrolle eine wichtige Rolle. Aussagen wie „Eigensorgfalt der am Verkehr teilnehmenden Personen“ oder „Straßen die vor sich selber warnen“ lassen erkennen, dass nicht überall von einer vollkommen mängelfreien Situation ausgegangen werden kann.

Zu dem zu sichernden Verkehrsraum gehört zusätzlich zur Straße selbst auch die unmittelbare Umgebung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht steht dabei in engem Zusammenhang mit dem Typ und dem Charakter der Straße. Besonders Art und Ausmaß der Benutzung sowie die Verkehrsbedeutung spielen eine Rolle.

Durch den Aufbau einer funktionierenden Organisation lassen sich Schäden und Unfälle vermeiden und zugleich Kosteneinsparungen erzielen. Für die Durchführung einer effektiven Streckenkontrolle ist der Aufbau einer dafür zuständigen Organisation unabdingbar. Jede Kommune hat dafür ein Kontrollsystem gemäß eigener Voraussetzungen und Anforderungen aufzubauen.

Durch regelmäßige Kontrollen ist der Zustand der Straßen-Wege-Plätze zu überprüfen. Dabei sind drohende Gefahren festzustellen und zu beseitigen. Gegebenenfalls muss die Beseitigung veranlasst werden. Die Art und Häufigkeit der Kontrollen richtet sich unter anderem nach der Bedeutung der jeweiligen Abschnitte und deren Frequentierung.

Nach verbreiteter Auffassung ist eine visuelle Prüfung ausreichend. Ob die Kontrolle von einem Fahrzeug aus vorgenommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Es ist in jedem Falle zu gewährleisten, dass die mit den Kontrollen beauftragte Person sich neben dem Verkehr noch in ausreichender Art und Weise ihrer Hauptaufgabe, nämlich der Kontrolle der Verkehrssicherheit, widmen kann. Diese dürfte zum Beispiel bei einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße schwierig sein.

Unfälle und Schäden vermeiden

Ebenso gilt zu beachten, dass das Erkennen von sogenannten Beschädigungen umstrittener Art (zum Beispiel Durchrostungen von Schilderbefestigungen) möglich sein muss. Die Art und Ausstattung der verkehrlichen Anlagen des Baulastträgers spielt also sicher bei der Entscheidungsfindung eine zentrale Rolle.

Bei großen Straßenquerschnitten mit entsprechenden Fahrbahnteilern und Nebenanlagen kann sogar eine mehrfache Begehung erforderlich sein. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist bei der Routenplanung einzukalkulieren.

Um zu gewährleisten, dass alle Straßen, Wege und Plätze durch das Personal regelmäßig kontrolliert werden, ist ein Organisationsplan zu erstellen. Zur Dokumentation der Arbeiten sind entsprechende Dokumentationen zu führen. Das zu erstellende Planwerk umfasst alle Verkehrswege und muss diese entsprechend der jeweiligen Verkehrsbedeutung in Listenform aufweisen: einzeln aufgeführt und mit Angabe der individuellen Kontrollintervalle.

Bedingt durch eine Vielzahl von Faktoren kann zur Häufigkeit der Kontrollen keine verbindliche rechtssichere Vorgabe getroffen werden. Seitens der Kommunalversicherer existieren Empfehlungen, die an zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen dazu entwickelt wurden. Demnach ergeben sich unterschiedliche Stufen mit unterschiedlichen Kontrollintervallen. Der Turnus reicht in der Regel von mehrmals wöchentlich bis zu alle drei bis sechs Monate.

Die folgende Aufstellung stellt beispielhaft eine Stufung der Prioritäten dar, die sich an der Frequentierung und an dem Gefährdungspotenzial orientiert. Sie dient dem besseren Verständnis und ist keinesfalls als alleinverbindlich anzusehen.

  • Fußgängerzonen, klassifizierte Straßen, Hauptverkehrsstraßen: Kontrolle mehrmals pro Woche bis zweiwöchentlich

  • Sammelstraßen, Gewerbeerschließungsstraßen: Kontrolle alle zwei bis vier Wochen

  • Wohnstraßen, Wohnwege: Kontrolle monatlich bis zweimonatlich

  • Wirtschaftswege: Kontrolle zweimonatlich bis quartalsweise

Bei der Durchführung von Streckenkontrollen spielen auch Dienstanweisungen eine wichtige Rolle. In solchen Anweisungen ist genau festzulegen, wer in welcher Weise was genau zu kontrollieren ist. Musterdienstanweisungen der Kommunalversicherer erleichtern den Aufbau und geben Hilfestellung bei der Schaffung dieser Anweisungen. Es ist auch zu klären, ob und wie gegebenenfalls Arbeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten auszuführen sind (Rufbereitschaft). Die Anweisungen sind sorgfältig zu verfassen und von allen Beteiligten zu beachten.

Kontrollbücher anlegen

Die Grundlage für die Dokumentation der Kontrollen, die Sicherung von Beweisen und eine strafrechtlichen Entlastung sind sogenannte Kontrollbücher. Einzutragen sind darin neben den eigentlichen Mängeln Informationen zur Schadensbeseitigung, zum Zeitpunkt der Kontrollen (Datum und Uhrzeit) sowie zur kontrollierenden Person selbst. Für Kontrollbücher gelten spezielle Aufbewahrungsfristen, die zu beachten sind. Häufig wir hierfür eine Frist von mindestens fünf Jahren genannt, gerechnet ab der letzten Eintragung.

Während früher überwiegend handschriftlich auszufüllende Papiervordrucke für die Dokumentation verwendet wurden, findet man heute zunehmend EDV-gestützte Lösungen. Spezielle Softwareprodukte in Kombination mit Außendiensterfassungsgeräten ermöglichen einen wirtschaftlichen Einsatz und tragen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung bei. Einige Lösungen bieten dem Nutzer als Zubehör eine integrierte Fotokamera und einen GPS-Empfänger und teilweise auch Mobilfunkzugang.

Mittels intelligenter IT-Anwendungen lassen sich verschiedenartige Auswertungen realisieren, so um Beispiel Kopplungen an Bauhofsoftwarelösungen oder an separate Programme zur Auftragsvergabe und Abrechnung. Vorteile sind insbesondere dann zu erkennen, wenn sich die Dokumentationen der Kontrollen digital als Modulbaustein in eine komplexe Straßendatenbank integrieren lassen.

Hier können sich Synergien durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Bausteine (zum Beispiel Straßenaufbruchverwaltung, Straßenzustandserfassung, Verkehrszeichen) ergeben. Vorteilhaft ist hierbei die Möglichkeit, die im Straßendatenbanksystem abgebildete Struktur des Verkehrsnetzes auch für Kontroll- und Stufenpläne nutzen zu können. Gerade die Veränderungen oder Erweiterungen der verkehrlichen Infrastruktur lassen sich so schnell und flexibel übernehmen. Zudem wird die Fehleranfälligkeit minimiert.

Leistungen zur Streckenkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden zunehmend häufiger von Städten und Gemeinden als externe Dienstleistung bei Privatunternehmen angefragt. Auch das kann eine gute Alternative sein, um der Kontrollpflicht nachzukommen, wenn eigenes Personal nicht zur Verfügung steht.

Bernd Mende

Der Autor
Bernd Mende ist geschäftsführender Gesellschafter der Gesellschaft für kommunale Infrastruktur (Ge-Komm) in Melle