Was die Wasserwirtschaft beachten sollte

Wasser ist die Grundlage des Lebens und ein äußerst kostbares Gut – in Zeiten des Klimawandels stellt sich die Frage nach seinem Schutz und nach der Wasserversorgung noch einmal neu und drängender. Foto: Adobe Stock/Peter

Heiße Sommer, lange Trockenperioden, Extremwetterereignisse: Allein diese Veränderungen stellen die Wasserwirtschaft und die kommunalen Wasserversorger vor große Herausforderungen. Der BDEW hat dazu eine klare Wunschliste.

Insbesondere während Hitzeperioden und Dürrezeiten kann es zu temporären Nutzungskonflikten um die Wasserressourcen kommen. Dabei muss gelten: Trinkwasser hat Vorrang. Die Versorgung für den menschlichen Gebrauch, zum Beispiel als Lebensmittel, für die Körperhygiene und den sonstigen hygienischen Bedarf, sollte zu jeder Zeit Priorität haben gegenüber anderen Nutzungen des Wassers, zum Beispiel in der Landwirtschaft.

Bezüglich der Wassernutzung in der Landwirtschaft sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Ressourcen effektiver und schonender zu nutzen. Von regenarmen Ländern wie Israel kann man beispielsweise lernen, wie in trockeneren Gebieten Landwirtschaft betrieben werden kann, etwa mit der Tröpfchenbewässerung.

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft

Für die kommunalen Wasserversorger gilt zu prüfen, ob die wasserwirtschaftliche Infrastruktur ausgebaut werden muss. Dabei kann es um den Ausbau der örtlichen Netzinfrastruktur gehen, um die Anbindung an regionale oder überregionale Verbundsysteme oder den Ausbau der örtlichen Wassergewinnung und Aufbereitung.

Bund und Länder sollten hier mehr Möglichkeiten der Kooperation und der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft schaffen und zulassen. Die überregionale Wasserversorgung muss genauso einbezogen werden wie eine dezentrale Gewinnung von Trinkwasser.

Doch nicht nur Trocken- und Hitzeperioden sind gefährliche Folgen des Klimawandels. Auch zunehmende Starkregenereignisse stellen die Wasserversorger und Abwasserentsorger vor große Herausforderungen. Um Überflutungen bei Starkregen zu vermeiden, sind ein angepasstes Regenwassermanagement und die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen bei der städtebaulichen Planung notwendig.

Bei der Quelle der Verschmutzung ansetzen

Es braucht Versickerungsflächen, damit das Wasser dezentral in den Boden sickern oder durch Pflanzen aufgenommen werden kann. Es dürfen dementsprechend nicht mehr so viele Flächen versiegelt werden, zum Beispiel durch Asphalt oder Bebauung. Hier kann die Begrünung von Dächern und Fassaden helfen. Zudem können durch die Anlage von Flutrinnen, Retentionsräumen oder durch multifunktionale Flächennutzung die Auswirkungen von Starkregenereignissen im urbanen Raum wesentlich abgemildert werden.

Neben den schwerwiegenden Folgen des Klimawandels beeinträchtigen zudem menschenverursachte Einträge von Spurenstoffen die Grundwasserressourcen. Insbesondere mit Blick auf Hitzeperioden wird es immer wichtiger, die Grundwasserqualität zu sichern. Einträge von Spurenstoffen wie Nitrat und Arzneimittelrückstände gilt es bereits an der Quelle zu minimieren.

Durch die nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft entstehen jährlich Umweltschäden, die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr entsprechen. Es ist dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie vollumfänglich in Deutschland umgesetzt wird. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der in Deutschland geltenden Düngeverordnung vielfach auf Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen.

Die Nitratrichtlinie muss so umgesetzt werden, dass die europarechtlichen Anforderungen erfüllt werden und die Landwirtschaft zugleich Planungssicherheit hat. Dabei sollten gezielte Förderprogramme sowie kooperative Ansätze weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Vorsorge- und Verursacherprinzip zu stärken

Auch Arzneimittelrückstände belasten die Gewässer massiv, und künftig könnte diese Belastung noch deutlich steigen: durch die Überalterung der Gesellschaft und den wachsenden Pro-Kopf-Verbrauch an Medikamenten. Die Folge sind massive Kostenbelastungen durch die Einführung von zusätzlichen Reinigungsstufen für Kläranlagen. Allein die Stoffeinträge durch bestimmte Schmerzmittel haben im Zeitraum der letzten 30 Jahre Umweltreinigungskosten von bis zu 1,5 Milliarden Euro verursacht.

Diese Kosten dürfen nicht zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, sondern müssen von den verantwortlichen Herstellern getragen werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat deshalb bereits 2019 einen Vorschlag für die Einführung eines „Fondsmodells“ vorgelegt: Dabei werden die Hersteller von Arzneimitteln sowie anderen eingetragenen Stoffen verursachergerecht an der Finanzierung von Reinigungsleistungen beteiligt. Ziel ist es, entsprechend der Schädlichkeit einen Anreiz zu bieten, damit Stoffeinträge vermieden oder reduziert werden.

Wichtig ist es daher, das Vorsorge- und das Verursacherprinzip zu stärken. Wirksame Anreize sollten gesetzt werden, damit Verunreinigungen gar nicht erst ins Wasser gelangen. Dies betrifft nicht nur Arzneistoffe, Therapeutika oder Spurenstoffe, sondern in gleicher Weise auch andere Stoffeinträge wie Mikroplastik oder antibiotikaresistente Bakterien. Jede Verschmutzung von Wasserressourcen führt am Ende dazu, dass insgesamt weniger Grundwasser zur Verfügung steht. Martin Weyand

Der Autor: Martin Weyand ist BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.