Wachstumschancengesetz beschlossen

Das beschlossene Wachstumschancengesetz und die degressive AfA sollen Impulse für den Wohnungsbau geben. Foto: Adobe Stock/godshutter

Am 23. März hat der Bundestag einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Beschlossen wurde damit auch die degressive AfA für den Wohnungsbau.

In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.  

Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes kommt auch die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsbau. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erläutert, was das bedeutet: „Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist ein großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche, Investitionen schneller abzuschreiben. Damit schaffen wir Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren.“

Dabei ist keine Baukostenobergrenzen vorgesehen. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 sowie mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.

red.