Übergangsfrist läuft aus

Rund um die Uhr im Dienst: Wer den Notrufknopf im Aufzug drückt, muss jederzeit eine qualifizierte Person erreichen und mit ihr sprechen können. Foto: TGE Gruppe

Das Fristende naht: Bis Ende des Jahres muss jeder Aufzug in Deutschland über ein Fernnotrufsystem verfügen, das mit einer ständig besetzten Notrufzentrale verbunden ist. Die Vorschrift gilt auch, wenn lediglich ein einzelner Aufzug im Einsatz ist. Behörden und Unternehmen, die die Frist verpassen, droht Strafe.

Viele ältere Aufzüge in Deutschland sind weiterhin lediglich mit einer einfachen Klingel oder Notglocke für den Alarmfall ausgestattet. In diesen Fällen sind eingeschlossene Passagiere darauf angewiesen, dass jemand vor Ort den Alarm bemerkt. Um sicherzustellen, dass im Notfall schnelle Hilfe garantiert ist, wurden bereits im Jahr 2015 die Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Aufzüge geändert. Dank einer Übergangsfrist hatten die Betreiber fünf Jahre Zeit, ihre Systeme umzustellen. Diese Frist läuft zum Jahresende ab.

Selbst in den Fällen, in denen lediglich ein Aufzug betrieben wird, müssen die Verantwortlichen sicherstellen, dass die Aufzüge bis zum 1. Januar 2021 über ein adäquates Fernnotrufsystem verfügen. Konkret bedeutet das unter anderem, dass das System mit einer Notrufzentrale verbunden sein muss, die 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr besetzt ist. Zudem muss in beide Richtungen kommuniziert werden können, also nicht nur vom Aufzug aus mit der Notrufzentrale, sondern auch von der Notrufzentrale aus mit den Insassen des Aufzugs. So können eingeschlossene Personen vom geschulten Personal befragt und für Rettungsmaßnahmen wichtige Informationen eingeholt werden. Gleichzeitig können Eingeschlossene über die einzelnen Schritte informiert sowie bei Bedarf beruhigt werden.

Neue Vorschriften für alle Aufzüge

In Deutschland gibt es rund 780 000 Aufzugsanlagen. Die neuen Vorschriften gelten für alle Aufzüge, in denen Personen mitfahren können, selbst wenn die Aufzüge vorwiegend zum Lastentransport verwendet werden. Deren Zahl dürfte bei rund 675 000 Anlagen liegen. Wie viele von diesen bereits den neusten Normen entsprechen, ist nicht bekannt. Experten gehen jedoch davon aus, dass viele Aufzüge noch nicht auf dem neusten Stand sind, was das Notrufsystem betrifft – vor allem in Behörden und Unternehmen, in denen nur ein oder zwei Aufzüge in Betrieb sind.

Um den Verantwortlichen dabei zu helfen, ihre Aufzüge noch fristgerecht umzurüsten, haben einige Anbieter wie „Telegärtner Elektronik“ oder „UNS“ derzeit spezielle Angebote im Programm, mit denen sich die Frist noch einhalten lässt. So bietet die Telegärtner Elektronik mit Prolift Aufzugnotruf ein Paket an, das ab unter 80 Euro im Monat eine normkonforme Umrüstung garantiert. Wiederkehrende Kosten können auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Wer die Frist am 31. Dezember verstreichen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch dann, wenn eine in Personenbefreiung geschulte Person vor Ort anwesend ist. Denn das ist zukünftig ausdrücklich nicht mehr ausreichend.

Tillmann Braun, freier Journalist