Bürgerentscheid in Limburg zum Taubenschicksal

Sie bevölkern zu Tausenden die Städte und während die einen sie im Park gerne füttern, sind sie den anderen ein Ärgernis. Die Limburger haben sich nun per Bürgerentscheid erneut dafür ausgesprochen, die Taubenpopulation in ihrer Stadt zu reduzieren.

Tauben Limburg
Zu viele Tauben in Limburg an der Lahn: Per Bürgerentscheid haben sich die Bürger der Stadt für eine Verringerung der Taubenpopulation in ihrer Stadt entschieden. Foto: Adobe Stock/maaramore©

Die Bürgerinnen und Bürger von Limburg an der Lahn haben am vergangenen Wochenende nicht nur das Europaparlament gewählt. Sie haben auch darüber angestimmt, ob der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom November vergangenen Jahres umgesetzt wird. Dieser beinhaltet eine Verringerung der Taubenpopulation in der Stadt, indem einzelne Tiere gefangen, betäubt und getötet werden. Am Ende haben sich 53,45 Prozent (7.530 Stimmen) der Wahlberechtigten den Beschluss unterstützt, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Tierschützer sammeln Unterschriften für Bürgerentscheid

Die Initiative „Stoppt das Taubentöten“ hatte zuvor erfolgreich Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Mit diesem wollte sie den Beschluss der Limburger Stadtverordnetenversammlung vom November 2023 rückgängig machen.

„Für uns war nicht absehbar, wie das Ergebnis heute ausgehen würde. Die Bürgerinnen und Bürger haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und entschieden, dass die Taubenpopulation in den kommenden zwei Jahren durch einen Falkner, der Tiere betäubt und tötet, reduziert werden soll“, erklärte Bürgermeister Dr. Marius Hahn das Abstimmungsergebnis.

Dem vorausgegangen war am 13. November 2023 der Beschluss der Limburger Stadtverordnetenversammlung. Dieser sah vor, die Population der hochgerechnet 700 Stadttauben in den kommenden zwei Jahren durch gezielte Tötungen einzelner Tiere zu reduzieren.

Einzelfallprüfung der Tauben in Limburg steht noch aus

Wie geht es nun weiter? Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht vor der Umsetzung vor, dass der Magistrat eine konkrete Einzelfallprüfung vornimmt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel, auf den sich die Stadt beruft, hat mit seinem Urteil von 2011 die Tötung von Tauben an verschiedene Bedingungen geknüpft (entsprechende Population oder Gesundheitsgefahren oder Schäden an Gebäuden); die entsprechende Gestattung des Landkreises zur Tötung von Tauben an zwei Falkner sieht dies ebenfalls vor. Daher gilt es, den Ist-Zustand der genannten Punkte vor der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nochmals genau zu prüfen.

red.