Gemeinden, Städte und Regionen spielen heute und auch künftig eine zentrale Rolle beim Umstieg auf ein regeneratives Energiesystem. Dies gilt umso mehr, wenn die Bürger mit im Boot sind. Wertschöpfung, Akzeptanz und Akteursvielfalt sprechen für kommunale Beteiligungsmodelle.
Viele Bürger sind engagiert bei der Sache, wenn es darum geht, lokale Energiewendeprojekte umzusetzen. In Zeiten unsicherer Finanzmärkte können private Beteiligungen an kommunalen Energiewendeprojekten auch als langfristige und sichere Geldanlage zunehmend attraktiv werden. Den Stadtwerken bietet sich so die Möglichkeit, neben einem Imagegewinn bei den Kunden auch wirtschaftlich attraktive Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Stadtwerke können sich dabei mit ihrem energiewirtschaftlichen Know-how einbringen und aufgrund ihrer regionalen Verankerung von einem Vertrauensvorschuss der Bürger profitieren. So können die finanziellen Herausforderungen der Energiewende auf viele Schultern verteilt werden.
Gemeinsame Investitionen in kommunale Energieprojekte stärken zudem die regionale Wertschöpfung und die bürgerschaftliche Mitbestimmung. In der gemeinsamen Umsetzung liegt außerdem die Chance, im wechselseitigen Austausch standortgerechte Lösungen zu entwickeln, in denen Vorbehalte gegen Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Gemeinde abgebaut werden können. Nicht zuletzt kann so die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort gestärkt werden. Auch können Kooperationen von Stadtwerken und Bürgern einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Vielfältigkeit am Energiemarkt der Zukunft zu erhalten. Die viel beschworene Akteursvielfalt und die „Energiewende von unten“ werden so bereits jetzt in vielen Kommunen Wirklichkeit.
Bei der Umsetzung gemeinsamer Energiewendeprojekte gilt es, für jedes Projekt die optimale Kooperationsform zu finden. Bürger können selbst ganz unmittelbar in Energieprojekte investieren – etwa durch den Einsatz von Eigenkapital, den Erwerb von Genossenschafts- oder Unternehmensanteilen – und direkt in die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen involviert sein. Sie können aber auch indirekt an Wind- oder Solarparks beteiligt sein, indem sie ohne eigene Mitbestimmungsrechte über Klimasparbriefe, Darlehen, Fonds oder „Bürgersparen“ als Geldgeber für kommunale Erneuerbare-Energien-Projekte auftreten.
Rechtliche Vorgaben
In größeren Projekten arbeiten teilweise auch Bürger, kommunale Stadtwerke und lokale Banken in eigens gegründeten Unternehmen zusammen. Typische Organisationsformen sind die eingetragene Genossenschaft, die GmbH & Co. KG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ein Verein oder eine Stiftung. Wie das Kooperationsprojekt im Einzelnen optimalerweise auszugestalten ist, hängt von vielen Faktoren ab. Hierfür muss die Komplexität und die Kostenstruktur des jeweiligen Projekts ebenso berücksichtigt werden wie etwa auch die Frage, wie weitgehend die Beteiligung für die Bürger ausfallen soll.
Für gemeinsame Energiewendeprojekte von Stadtwerken und Bürgern spielen viele rechtliche Vorgaben eine Rolle. So steht der Energiewirtschaft mit dem gerade verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ein bedeutender Systemwechsel ins Haus: Künftig kann für Strom aus größeren Erneuerbare-Energien-Anlagen nur noch dann eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen werden, wenn für das Projekt zuvor eine Förderberechtigung „ersteigert“ wurde. So sollen sich die wirtschaftlichsten Projekte im Wettbewerb durchsetzen.
Um an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, müssen die Betreiber eine Reihe von Anforderungen erfüllen und eine finanzielle Sicherheit leisten. Damit erhöhen sich zwar insgesamt die Anforderungen an die Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekte gerade für kleinere Akteure – gleichzeitig bieten sich aber auch Chancen für neue Partnerschaften, in denen Bürgerenergieprojekte vom Know-how der kommunalen Versorgungsunternehmen profitieren können. Im Sinne der Akteursvielfalt wurden im EEG 2017 für Windenergieprojekte in Bürgerhand außerdem einige Erleichterungen ins Ausschreibungsverfahren aufgenommen.
Interessante Ansatzpunkte für lokale Energieprojekte können auch außerhalb der klassischen EEG-Förderung liegen – etwa in sogenannten Mieterstrommodellen und anderen dezentralen Energieversorgungskonzepten. Auch hierbei ergeben sich aus den energierechtlichen Vorschriften eine Reihe spezieller Anforderungen, bei deren Umsetzung sich eine Partnerschaft von kommunalen Unternehmen und Bürgern auszahlen kann. Weitere wichtige Vorgaben für kommunale Beteiligungsmodelle ergeben sich aus finanzwirtschafts- und verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften.
Auch das Gemeindewirtschafts- und Kommunalverfassungsrecht sowie das Haushaltsrecht unterwirft die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und den kommunalen Energieversorgungsunternehmen gewissen Grenzen. Wenn Stadtwerke sich in einem Kooperationsprojekt finanzwirtschaftlich betätigen, müssen sie den damit einhergehenden zusätzlichen Aufwand einkalkulieren und das Kommunalrecht beachten.
Bettina Hennig
Die Autorin
Bettina Hennig ist Rechtsanwältin in der Kanzlei von Bredow, Valentin, Herz in Berlin
Info: Die Energiewende kann ohne die Kommunen nicht gelingen. Die im Juni 2016 vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) herausgegebene Broschüre „Stadtwerke und Bürgerbeteiligung – Energieprojekte gemeinsam umsetzen“ erläutert die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele und -tipps auf, wie die kommunale Energiewende gelingen kann. An der Studie mitgewirkt haben neben dem VKU der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Deutsche Kreditbank, die Agentur für Erneuerbare Energien sowie die Kanzlei von Bredow, Valentin, Herz. Bezug über die Website des VKU.