Sicherheit für Mitarbeiter

Dem Sicherheitspersonal kommt eine Schlüsselfunktion zu. Auf Aus- und Fortbildung sollte unbedingt Wert gelegt werden. Foto: Adobe Stock/Africa Studio

Wie konzipiert man Sicherheit, um gerade auch Mitarbeiter zu schützen? Cornelius Toussaint antwortet aus Unternehmens- und Verbandssicht: Er plädiert für eine Kombination aus Hightech und gut ausgebildetem Sicherheitspersonal.

In den vergangenen Jahren berichteten die Medien zunehmend über aggressives Verhalten gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern verschiedener Behörden. Die Auswertung der Frühjahrsbefragung 2023 „Kommunales Monitoring Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ (KoMo) belegt die Aussagen mit Fakten aus der Sicht von Betroffenen. Danach haben 38 Prozent der Befragten zwischen November 2022 und April 2023 Anfeindungen im beruflichen Alltag erlebt.

Zwar ist hier gegenüber der Herbstbefragung 2022 ein Rückgang um ein Prozent zu verzeichnen. 74 Prozent der Befragten bestätigen aber verbale oder schriftliche Anfeindungen, 24 Prozent Hasspostings und zwei Prozent tätliche Übergriffe. Nur elf Prozent dieser Vorfälle wurden zur Anzeige gebracht – und es scheint nicht besser zu werden. Das Klima in Kommunen gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern wird laut KoMo „innerhalb der letzten fünf Jahre als sehr respektlos wahrgenommen“.

Sicherheit ist in erster Linie ein Gefühl. Es ist die Grundlage für die Bildung von Gesellschaften, für deren Entwicklung und ein daraus resultierendes Gemeinwohl. Daher darf gerade in den Einrichtungen, in denen Menschen anderen Menschen helfen, niemand Ängste bei der täglichen Arbeit empfinden.

Doch welche Sicherungsmöglichkeiten bestehen? Schließlich soll der Zugang zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung und ihren Mitarbeitenden barrierefrei sein, zugleich sollen deren Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigt werden.

Bei der Beantwortung dieser komplexen Fragestellung sollte man sich von dem Gedanken leiten lassen, dass eine hundertprozentige Sicherheit unrealistisch ist. Jedoch kann im Sinne des polizeilichen Präventionsansatzes viel getan werden. Daher sollte sich diesem Thema aus verschiedenen Richtungen genähert werden. Generell ist eine Kombination aus moderner Sicherheitstechnik, klarer Kommunikation und qualifizierter Personaldienstleistung zielführend.

Eine Besonderheit zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung von Sicherheit in Behörden mit Publikumsverkehr ist die Berücksichtigung verfassungsrechtlich garantierter Persönlichkeitsrechte. Sie sind bereits bei der Beratung und der Planung von Maßnahmen einzubinden und wirken sich unter anderem auf den Einsatz von Zutritts- und Überwachungstechnik aus.

Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtskonform. Das gilt für den Schutz und die Sicherheit von Amtsträgerinnen und Amtsträgern wie auch für deren Kunden.

Die Sicherungsmaßnahmen müssen so ausgelegt sein, dass sich diejenigen, die sich einer verbalen Bedrohung in einem Kundengespräch ausgesetzt sehen, ebenso sicher fühlen können wie diejenigen, die mit körperlicher Gewalt gegen Sachen oder Menschen konfrontiert werden. Neben behördeninternen Maßnahmen – beispielsweise Mitarbeiterschulungen im Sinne des Aachener Modells – liefern häufig bauliche Gegebenheiten die Grundlagen für die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen.

Audio- und Videosensorik plus KI

Separate Vereinzelungsanlagen bei der Anmeldung des Kunden sowie eine offensichtliche Videoüberwachung können hier hilfreich sein. Dabei ist die Videoüberwachung insbesondere in der Nachschau beziehungsweise bei der Beweisführung wichtig. Im Sinne der Prävention wirkt Technik nur begrenzt abschreckend — das zeigen beispielsweise zahlreiche Videoaufzeichnungen extremer Gewalt in U-Bahnstationen.

Gleichwohl bietet die Kombination aus Videoüberwachung und qualifiziertem Personal sehr gute Möglichkeiten, frühzeitig auf mögliche Störer aufmerksam zu werden und einwirken zu können. Über moderne Audio- und Videosensorik in Kombination mit künstlicher Intelligenz könnten Verhaltensmuster von Individuen oder Gruppen erkannt, unterschieden und dem qualifizierten Sicherheitspersonal angezeigt werden.

Mitarbeiter, die für konfliktgeneigte Tätigkeiten speziell ausgebildet sind, können dann unmittelbar mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen, um die Situation bestmöglich zu klären. Oder unter Berücksichtigung des Schutzes Dritter sowie der eigenen Person direkt die Polizei hinzuziehen.

Neben rechtskonformer und aktueller Technik sind qualifizierte Sicherheitskräfte unerlässlich, die mit den Abläufe und räumlichen Gegebenheiten der Objekte vertraut sind und von den Beschäftigten als aktiver Teil des Sicherheitskonzeptes wahrgenommen werden.

Dem Gebot der Gesamtwirtschaftlichkeit folgend darf dabei nicht der Preis pro Stunde das Auswahlkriterium sein. Vielmehr sollte es um das Gesamtkonzept gehen. Dazu gehören Aus- und Fortbildungen, Betreuung der Mitarbeiter durch die Führungskräfte des Dienstleisters sowie die Weiterentwicklung und Anpassung der Sicherheitsaufgaben an die jeweilige Lage und deren Wahrnehmung durch die Beschäftigten des kommunalen Auftraggebers.

Personelle Leistungen und technische Lösungen gilt es im Rahmen des Konzeptes bestmöglich zu kombinieren. Denn so kann im Gefahr- und Alarmierungsfall unverzüglich die notwendige Unterstützung durch das Sicherheitsteam gegeben werden.

Die Technik wird immer intelligenter und künftig im Rahmen der Prävention eine immer bedeutendere Rolle spielen. Aber das klärende, deeskalierende Gespräch beziehungsweise Verhalten wird weiterhin eine Domäne der zwischenmenschlichen Interaktion sein.

Die Anstrengungen aller Akteure muss daher auf die Ausbildungsqualität des Sicherheitspersonals ausgerichtet sein. Ihre Deeskalationsfähigkeit ist unerlässlich: Sie sichert und schützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen.

Cornelius Toussaint


Der Autor

Cornelius Toussaint ist Vorsitzender im Fachausschuss Drohnen beim Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und geschäftsführender Gesellschafter der Condor-Gruppe in Essen.