Schnellere Genehmigungsverfahren

Infrastruktur, Genehmigungsverfahren
Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau des Schienenverkehrs sollen mit dem neuen Gesetz schneller genehmigt werden. Foto: Adobe Stock/Frank Wagner

Am 20. Oktober hat der Bundestag den Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Der von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing vorgelegte Gesetzentwurf soll Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.

Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz umfasst folgende Punkte :

  • Es erfolgt eine Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für ausgewählte Projekte im Bereich Schiene und Straße (138 Autobahnprojekte des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung oder Fest Disponiert mit Engpassbeseitigung), die beschleunigt geplant und gebaut werden.
  • Bei Brücken, die im Zuge der Sanierung an die zukünftige Verkehrsentwicklung angepasst werden, entfallen die Genehmigungspflicht und die Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Planfeststellungsverfahren für den Bau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen werden weiter digitalisiert.
  • Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze (TEN) gehören, wird erstmals eine einheitliche Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.
  • Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen wird beschleunigt und vereinfacht.
  • Um Tempo beim Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, werden insbesondere Möglichkeiten für Solaranlagen an Autobahnen optimiert und der Bau von Windenergieanlagen erleichtert.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich wurde am 3. Mai 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 seine Empfehlungen verabschiedet, am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet. Die zweite Befassung des Bundesrats soll am 24. November 2023 erfolgen.

red.