Planung auf sicherem Grund

Der Weg von der Idee bis zur Inbetriebnahme eines Erneuerbare-Energien-Projektes ist oft lang und steinig. In vielen Fällen warten auch noch unvorher­gesehene Überraschungen auf die Akteure. Gut gewappnet sind sie mit einem professionellen Projekt- und Genehmigungsmanagement.

Eine gute Idee ist leider kein Garant für ein erfolgreiches Projekt. Bei großen, aber auch bei kleinen Projekten ist oftmals erst durch die Erstellung einer rechtlichen Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit herauszufinden. Eine solche Untersuchung beinhaltet die Analyse des Rechtsrahmens, in dem sich das Projekt bewegt und berücksichtigt die anzuwendenden und einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Mitunter können durch die Machbarkeitsstudie alternative Lösungsschritte aufgezeigt werden, um Projektziele zu erreichen. Eine Machbarkeitsstudie kann neben einem rechtlichen auch einen technischen und/oder betriebswirtschaftlichen Teil beinhalten. Das Ergebnis der Studie entscheidet über die Projektrealisierung.

Für einige Genehmigungsverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung bereits gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Diese soll gewährleisten, dass betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Vereinigungen bereits frühzeitig in Genehmigungsprozesse mit eingebunden und deren Belange mit berücksichtigt werden. Im Einzelfall und projektspezifisch ist zu prüfen, ob nicht sogar schon vor Antragstellung, im Wege einer sogenannten Antragskonferenz das Projekt den Behörden vorgestellt wird und die Öffentlichkeit in einer „Informationsveranstaltung“ unterrichtet wird. Gerade die medienwirksamen Großprojekte haben einen Umdenk- und Lernprozess in Gang gesetzt, der nicht ignoriert werden sollte.

Schlagkräftiges Team aus Fachexperten

Gleich zu Beginn sollte ein verlässliches Projektteam bestimmt werden. Bei der sorgfältigen und projektbezogenen Auswahl der Berater sind auch Vertretungsregelungen und gegebenenfalls unterschiedliche Arbeitsfrequenzen zu berücksichtigen. Teil eines Projektteams sind zumeist viele hoch qualifizierte Fachleute, die sich unterschiedlicher Fachsprachen bedienen. Die Kunst besteht darin, aus all diesen Einzeldisziplinen ein zuverlässiges und schlagkräftiges Team zu bilden.

Wichtig und in der Praxis bewährt hat sich eine enge Abstimmung zwischen dem Investor des Projekts und den beteiligten Behörden, denn sie sind keine Gegner, sondern Partner.

Die geplante Laufzeit des Projektes ist konkret festzulegen. Die Erstellung von Zeitplänen und das strikte Abarbeiten auf der Grundlage von Besprechungsprotokollen hat sich bewährt. Es sollten Verantwortlichkeiten bestimmt und die zu erbringenden Leistungen konsequent eingefordert werden. Die Zeitfenster müssen realistisch bemessen sein und Puffer für praktische Lebenslagen (z. B. Urlaubszeiten) beeinhalten.

Beispielhaft genannt handelt es sich bei diesen Erneuerbare-Energien-Projekten („Industrieanlagen“) um die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Windenergie, Fotovoltaik und Tiefengeothermie.

Speziell ist aber, dass alle drei Projektarten teilweise unterschiedlichen Rechtsregimen unterliegen:

  • Windenergieanlagen: Immissionsschutzrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Fotovoltaikanlagen: Baurecht (Baugesetzbuch, BauGB; Landesbauordnungen, LBO)

  • Tiefengeothermieanlagen: Bundesberggesetz (BBergG)

Alle drei Projektarten gemeinsam müssen hingegen den Voraussetzungen des Bauplanungsrechts, des Raumordnungsrechts und des Landesrechts entsprechen.

Projektspezifisch zu prüfen sind zum Beispiel die Umweltverträglichkeit, die Vorgaben der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) oder TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie vieler weiterer Rechtsnormen.

Und das alleine reicht nicht aus, denn das Augenmerk muss sich im Einzelfall auch auf das Europarecht beziehen. Unterschiedliche Genehmigungsschritte lassen sich teilweise parallel abarbeiten, andere wiederum nur nacheinander.

Stilllegung und Rückbau

Mit der behördlichen Erteilung einer Genehmigung oder Erlaubnis enden die formalen Prozesse keineswegs. Sämtliche behördliche Entscheidungen sind oftmals mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen, Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen, die es innerhalb bestimmter Zeitfenster einzuhalten gilt. Dieser Bereich der „Auflagenüberwachung“ ist ein wichtiger Baustein im Leben eines Erneuerbare-Energien-Projektes und wird immer noch unterschätzt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz hat der Gesetzgeber behördliche Umweltinspektionen für gewisse genehmigungsbedürftige Anlagentypen bereits eingeführt.

Auch die Stilllegung und der Rückbau von Anlagen ist mit unzähligen behördlichen Auflagen, aber auch mit finanziellen Aufwendungen, verbunden, die frühzeitig in der Budgetplanung berücksichtigt werden müssen. Der Rückbau auch von Erneuerbaren-Energien-Projekten, und nicht nur der von Kernkraftwerken, dauert oft Jahre, wobei der Rückbau ebenso wie die Genehmigung zur Inbetriebnahme einem bekannten Genehmigungsmanagement unterliegt.

Andrea Hennecken

Die Autorin
Andrea Hennecken ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht beim Beratungsunternehmen Rödl & Partner in Nürnberg