Pflicht und Kür in der Messung des Stromverbrauchs

Der Paradigmenwechsel von analoger zu digitaler intelligenter Messinfrastruktur beim Strom ist eingeläutet. Eine Schlüsselrolle in der Datenkommunikation spielen die Smart-Meter-Gateways. Sie haben hohe Datenschutzstandards zu erfüllen. Kommunale Versorger müssen sich mit diesem Thema beschäftigen.

Die Mess- und Zählerinfrastruktur im Strombereich steht vor einem grundlegenden Umbau. Sie soll intelligent werden. Der Hintergrund für diesen Umbau sind europäische Vorgaben. Brüssel möchte, dass die EU-Bürger mit intelligenter Messtechnik (Smart Meter) ausgestattet werden, die ein besseres (transparenteres) Feedback über den tatsächlichen Energieverbrauch ermöglicht. Der Letztverbraucher soll nicht nur einmal im Jahr (aus Anlass der Jahresablesung und Abrechnung) erfahren, wie viel Strom er verbraucht hat. Der Zugang zu Informationen zum Energieverbrauch soll einfacher werden. Höhere Verbrauchstransparenz soll zu einem sensibleren Umgang mit Energie und zur Steigerung von Energieeffizienz führen. Das ist zumindest einer der gewünschten Effekte, die Brüssel mit Smart Metering verknüpft.

Moderne Messeinrichtungen werden die neue Basisinfrastruktur im Strombereich. Hierbei handelt es sich um elektronische Zähler zur Erfassung elektrischer Energie, die unter anderem in der Lage sind, dem Letztverbraucher über einen Zeitraum der letzten 24 Monate tages-, wochen- und monatsscharf Energieverbräuche zu visualisieren. Die moderne Messeinrichtung muss noch (im Keller) abgelesen werden, sie kommuniziert nicht. Diese Funktionalität bleibt den intelligenten Messsysteme vorbehalten.

Werden moderne Messeinrichtungen mit einem speziellen Kommunikationsmodul verbunden – dem Smart-Meter-Gateway – wird aus der modernen Messeinrichtung das intelligente Messsystem. Dieses überträgt über das Smart-Meter-Gateway unter Gewährleistung eines Höchstniveaus an Datenschutz und -sicherheit Messdaten (verschlüsselt) in das Weitverkehrsnetz. Die Gateways dienen auch der Übertragung der Messdaten zu Visualisierungszwecken für den Letztverbraucher und ermöglichen eine bidirektionale Kommunikation. Das bedeutet, sie sollen in der Lage sein, Steuersignale zu empfangen und zu verarbeiten. So sollen zukünftig über Smart-Meter-Gateways Erzeugungsanlagen und auch Verbrauchsanlagen angesteuert und (z. B. abhängig vom Stromangebot) geregelt werden können.

Die technischen Spezifikationen für die Gateways wurden vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelt. Ein Gateway darf erst dann verbaut, installiert und betrieben werden, wenn das BSI ihm ein Mindestniveau an Datensicherheit bescheinigt. Diese Zertifizierungsverfahren stellen derzeit den Flaschenhals für den Rollout dar. Derzeit (Stand Juli 2018) ist noch kein Gateway vom BSI zertifiziert worden.

Blick auf das Jahr 2019

Der Rollout mit modernen Messeinrichtungen hat bereits begonnen. Der verpflichtende Rollout mit intelligenten Messsystemen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das BSI die Marktverfügbarkeit von Smart-Meter-Gateways feststellt. Gesetzlich ist hier vorausgesetzt, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte Gateways am Markt anbieten. Allgemein wird erwartet, dass dies im Jahr 2019 der Fall sein wird.

Die hohen Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsverfahren machen die Gateways teuer. Das war auch dem Gesetzgeber des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG, s. Info) bewusst, weshalb ein verpflichtender Einbau von intelligenten Messsystemen nur bei Letztverbrauchern vorgesehen ist, die einen Jahresdurchschnittsverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden (kWh) haben. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) werden ebenfalls „beglückt“. Hier beginnt die Einbaupflicht bei einer installierten elektrischen Leistung von mehr als sieben Kilowatt (kW). Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist allerdings nicht daran gehindert, auch unterhalb dieser Einbaugrenze (sozusagen freiwillig) intelligente Messsysteme zu verbauen.

Letztverbraucher und Anlagenbetreiber können sich weder gegen den verpflichtenden noch den optionalen Einbau intelligenter Messsysteme wehren. Im Interesse der betroffenen Letztverbraucher und Anlagenbetreiber hat der Gesetzgeber für Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme gesetzlich fixierte Preisobergrenzen vorgesehen. Damit sind Maximalentgelte gemeint, die der grundzuständige Messstellenbetreiber für den Einsatz intelligenter Messsystemen verlangen darf. Diese Preisobergrenzen orientieren sich am Jahresdurchschnittsverbrauch des Letztverbrauchers (bzw. an der installierten Leistung der Erzeugungsanlage).

Chance für neue Geschäftsmodelle

Allgemein gilt für Letztverbraucher die Faustformel: Je höher der Jahresdurchschnittsverbrauch ist, desto höher ist auch das Entgelt für das intelligente Messsystem. Dahinter steckt die Überlegung, dass derjenige Letztverbraucher, der mehr verbraucht, auch in der Lage ist, mehr Energie und Stromkosten einzusparen. So zahlt etwa ein Letztverbraucher mit einem Jahresdurchschnittsverbrauch zwischen 50.000 und 100.000 kWh maximal 200 Euro brutto jährlich, der Letztverbraucher zwischen 6000 und 10.000 kWh zahlt 100 Euro brutto jährlich für das intelligente Messsystem. Für die moderne Messeinrichtung werden im Jahr maximal 20 Euro brutto fällig.

Mit dem Rollout intelligenter Messsysteme ist auch die Erwartung verknüpft, dass sich neue – auch energiefremde! – Geschäftsmodelle auf dieser technologischen Basis entwickeln. Smart Home, Home Security und Health Care sind nur einige der Stichworte, die in diesem Zusammenhang fallen. Die Smart-Meter-Gateways sollen zukünftig sternenförmig Messdaten in den Markt versenden. Langfristig beabsichtigt ist, neben dem Strom auch weitere Haushaltsmedien an die Smart-Meter-Gateways anzubinden. Gesetzlich angelegt ist bereits die Anbindung der Gaszähler. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, wann auch Wärme- oder Wasserzähler an die Gateways angebunden werden.

Die Digitalisierung der Messinfrastruktur ist ein erster Schritt in Richtung intelligenter Netze. Weitere werden folgen. Kommunale Versorger müssen sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Neben der Pflicht – der Umsetzung der gesetzlichen Einbau- und Rolloutpflichten – sollte die Kür nicht aus dem Blick verloren werden. Für kommunale Versorger, insbesondere Stadtwerke, gilt es auszuloten, welches Potenzial in neuen Geschäftsmodellen auf Basis intelligenter Messsysteme steckt.

Michael Weise

Der Autor
Dr. Michael Weise, Stuttgart, ist Rechtsanwalt und Partner Counsel bei Becker, Büttner, Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater