Am Anfang und am Ende jeder Autofahrt steht das Parken. Daher sollte das Parkraummanagement im Mittelpunkt der Konzepte zur Steuerung des Individualverkehrs in der Stadt stehen. Die Aufgabe der Kommune ist, die für sie richtigen Stellschrauben zu identifizieren und einzusetzen.
Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland leben und arbeiten in Städten und deren Umland. Die Mobilität der Einwohner und Besucher ist der entscheidende Faktor für die Funktionalität und Attraktivität dieser Ballungsräume. Für die wirtschaftliche Entwicklung und das Wohlergehen der Menschen werden effiziente Verkehrssysteme benötigt. Hierzu zählt auch der motorisierte Individualverkehr; dieser ist eng mit dem Parken verknüpft. Am Anfang und am Ende jeder Fahrt steht das Parken.
Parkraummanagement und -bewirtschaftung sind wesentliche Bestandteile des gesamten innerstädtischen Verkehrsgeschehens. Im Mittelpunkt der Konzepte zur Steuerung des Individualverkehrs in unseren Städten muss das Parkraummanagement stehen. Die Bewirtschaftung der Stellplätze am Straßenrand und in den Parkgaragen schafft Platz und Raum in den Innenstädten. Zugleich wird der fließende Verkehr indirekt über die Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs gesteuert. Eine hohe Verkehrsbelastung in den Stadtzentren entwickelt sich immer dann, wenn eine zeitlich und räumlich abgestufte und aufeinander abgestimmte Parkraumbewirtschaftung für den öffentlichen und den privaten Parkraum fehlt. Die Belastungen, die durch den ungeordneten Straßenverkehr verursacht werden, machen die Städte unattraktiv. Parkraummanagement beinhaltet folgende Bausteine:
Parkraum erfassen
Das Wissen um freien Parkraum ist die Basis zur Lenkung des Individualverkehrs. Ideal ist eine Echtzeiterfassung freier Stellplätze. In beschrankten Parkgaragen stehen diese Daten zur Verfügung. Am Straßenrand können technische Einrichtungen freie Plätze erkennen. Diese Anlagen sind meist sehr kostenintensiv. Eine Ausweisung von Straßenzügen als Kurzpark-/Besucherparkzonen ist vielfach ausreichend.
Parkraum nutzen
Informations- und Leitsysteme am Straßenrand – auch online in den Navigationssystemen und Apps – sorgen für eine effektive Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und verringern den Parksuchverkehr.
Parkraum flächendeckend bewirtschaften
Dies verhindert die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in andere, nicht bewirtschaftete Stadtteile. Kostenlose Parkplätze, Parkscheibenregelungen sowie unangemessen niedrige Parkgebühren lösen Parksuchverkehr aus. Die Gebühren am Straßenrand müssen mindestens so hoch – besser noch höher – als in Parkierungsanlagen sein. In diesen Anlagen sind die Fahrzeuge stadtverträglich untergebracht.
Öffentlichen Verkehrsraum gemeinsam nutzen
Möglich ist die Umsetzung von Shared-Space-Konzepten. So können die zur Verfügung stehenden Flächen von allen Verkehrsteilnehmern und Bewohnern gleichberechtigt genutzt werden. Parkende Fahrzeuge sind hier nicht förderlich.
Höchstparkdauer am Straßenrand begrenzen
Die Belegungszeit je Parkvorgang ist am Straßenrand auf ein Minimum zu beschränken (z. B. ein bis max. zwei Stunden). Hier gilt das Ziel, den ruhenden Verkehr in die Parkgaragen abzuleiten. Außerdem sollten die Parktarife übersichtlich und nicht in zu kleine Zeiteinheiten unterteilt sein; Zehn-Minuten-Takte sollten nicht unterschritten werden.
Illegales Parken verhindern
Der öffentliche Raum ist so zu planen und baulich zu gestalten, dass Parken nur auf den dafür vorgesehenen Flächen möglich ist.
Falschparken ahnden
Dies erfordert eine intensive und räumlich erweiterte Parkraumüberwachung. Soweit die Polizei und die Kommunen nicht dazu in der Lage sind, muss eine privatrechtlich organisierte Parkraumüberwachung ermöglicht werden.
Verwarnungsgelder anpassen
Die Verwarnungsgelder für Parkverstöße müssen deutlich höher sein als das Tagesmaximum in einer Parkgarage oder am Straßenrand.
Park+Ride-Systeme ausbauen
Die Standorte sind möglichst außerhalb der Kernstadt zu planen und so zu bewirtschaften, dass eine Zweckentfremdung durch andere Verkehre (z. B. Anwohner oder Mitarbeiter benachbarter Unternehmen) vermieden wird.
Quartiersgaragen errichten
In hochverdichteten Bereichen müssen bei Bedarf für Anwohner Stellplatzanlagen errichtet werden, um für Entlastung zu sorgen.
Parkprodukte flexibler gestalten
Parken muss grundsätzlich entgeltpflichtig sowie zeitlich und räumlich differenziert gestaffelt sein. Je zentraler und häufiger nachgefragt ein Stellplatz ist, umso teurer muss er sein.
Attraktive Parkgaragen schaffen
Parkierungsanlagen aller Art sind mehr als reine Funktionsräume. Die Außengestaltung, die Optik und Ästhetik des Gebäudes muss sich dem unmittelbaren Umfeld anpassen. Die Innengestaltung muss sich an der Nutzerfreundlichkeit orientieren. Ausreichend breite Stellplätze, gut befahrbare Rampen, Helligkeit, Orientierungshilfen, Sicherheit und Sauberkeit fördern die Akzeptanz beim Nutzer.
Service und Nachhaltigkeit verbessern
Zusätzliche Serviceangebote, auch für neue Nutzergruppen (E-Fahrzeuge, Carsharing, Leihradstation), ergänzen die Funktionen einer Parkgarage. Energieeinsparung und Umweltverträglichkeit sind bei Errichtung, Sanierung und Bewirtschaftung zu berücksichtigen.
Ein konsequentes Parkraum-Management mit einer lückenlosen und flächendeckenden Bewirtschaftung aller öffentlichen Stellplätze einer Innenstadt erhöht die Belegungsfrequenz der vorhandenen Stellplätze deutlich. Die Straßen werden von parkenden Fahrzeugen freigehalten und so entsteht Freiraum für attraktive Stadtgestaltung.
Am Ende steht ein effektives zeit-, last- und nutzungsabhängiges städtisches Verkehrsmanagement, das idealerweise ständig Echtzeit-Informationen über Verkehrsfluss, Parkraumnutzung und -auslastung zur Verfügung stellt. Hierzu dienen sowohl Verkehrs- und Parkleitsysteme, Navigationssysteme, Apps als auch Online-Plattformen zum Beispiel für Stellplatzreservierungen und Parkgebührenbezahlung.
Die vielfältigen Lösungen des Parkraummanagements sind in Summe in der Lage, den städtischen Verkehr für alle verträglich zu steuern und Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Die Freiheit der Verkehrsmittelwahl muss deshalb nicht eingeschränkt werden.
Die Bausteine des Parkraummanagements sind prinzipiell in jeder Stadt anwendbar. Jede Kommune hat unterschiedliche Anforderungen und Abhängigkeiten. Die Aufgabe ist, die jeweilige Justierung dieser Stellschrauben zu ermitteln und auf das Mobilitätsverhalten der Stadtgesellschaft anzupassen.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt das Parken grundsätzlich, es sei denn, es ist ausdrücklich verboten. Dies müsste eigentlich umgekehrt sein: Das Parken am Straßenrand ist grundsätzlich verboten, es sein denn, es ist über ein Verkehrszeichen, Markierungen oder einen Hinweis erlaubt. Viele Großstädte haben dies mit ausgewiesenen Parkzonen bereits realisiert.
Wenn es gelingt, verfügbaren Parkraum in einem akzeptablen Umkreis zum eigentlichen Zielort anzubieten, wird auch die gesellschaftliche Akzeptanz wachsen, die „letzten Meter“ zum Ziel zu Fuß zurückzulegen. Diese Wegstrecke zu Fuß schafft Raum und Platz für eine lebenswerte Stadtentwicklung.
Claus Schnell
Der Autor
Claus Schnell ist Geschäftsführer der Bavaria Parkgaragen in München und Vorstandsmitglied des Bundesverbands Parken