Bald sollen sich Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt online an- und ummelden können. Der Landtag hat ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung des OZG verabschiedet.
Verwaltungsleistungen im Melderecht können Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt künftig online nutzen. Dabei geht es beispielsweise um die elektronische Anmeldung am neuen Wohnort, um die elektronische Erteilung von Meldebescheinigungen sowie Meldebestätigungen für elektronische An- und Ummeldungen. Wie das Ministerium für Inneres mitteilt, hat Sachsen-Anhalts Landtag am 1. Juni das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesmeldegesetz verabschiedet und damit die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im nächsten Schritt müsse noch die technische Umsetzung erfolgen.
Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundene Verpflichtung von Bund und Ländern, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden von Anträgen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören.
Um Verwaltungsleistungen im Melderecht elektronisch anbieten zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt bietet laut Ministerium des Inneren das Landesportal (www.sachsen‑anhalt.de) hierfür eine zentrale Lösung.
red.