ÖPNV: Bund gibt mehr Geld für den Ausbau

Die Bundesregierung stellt für die Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs künftig mehr Mittel bereit. Die entsprechenden Gesetze hat das Kabinett Anfang November auf den Weg gebracht.

Der Bund will mehr Geld für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bereitstellen. Das hat das Kabinett am 6. November 2019 beschlossen. Durch Novellen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des Regionalisierungsgesetzes (RegG) sollen die Bundesmittel zum Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur sowie zum Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) aufgestockt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die Maßnahmen als „Meilensteine“ auf dem Weg zur Verkehrswende.

Der Entwurf zum GVFG sieht vor, dass die entsprechenden Mittel zur Förderung des ÖPNV von derzeit 333 auf 665 Millionen Euro im Jahr 2020 erhöht werden. 2021 sind eine Milliarde Euro vorgesehen und von 2025 an jährlich zwei Milliarden Euro. Danach soll dieser Betrag um 1,8 Prozent jährlich dynamisiert werden. Die Mittel dürfen für den Neu- und Ausbau verwendet werden, künfig aber nachrangig auch für Sanierungsprojekte. Der Fördersatz des Bundes wird zudem von 60 auf 75 Prozent erhöht, sofern eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfolgt.

Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, die sogenannten Regionalisierungsmittel an die Länder für den Schienenpersonennahverkehr in den Jahren 2020 bis 2023 zu erhöhen und im Sinne der Planungssicherheit zu dynamisieren. Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um insgesamt 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen die Aufgabenträger die Möglichkeit erhalten, die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer und somit auf die Aufgabenträger im SPNV folgt dabei dem auch bisher üblichen Schlüssel.

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