Das Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber in Baden-Württemberg bereitet Flüchtlinge auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vor. Das bundesweit einzigartige Projekt ist auf vier Jahre angelegt.
Für das dieses Jahr gegründete Integrationsnetzwerk Hohenlohe-Main-Tauber (INW) in Baden-Württemberg haben die Landräte Matthias Neth (Hohenlohekreis) und Reinhard Frank (Main-Tauber-Kreis) Ende Juni die Verträge unterzeichnet. In diesem mit Fördermitteln von Bund und EU unterstützen Kooperationsverbund werden modellhaft Strukturen, Instrumente und Methoden zur besseren Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt entwickelt und erprobt.
In Zusammenarbeit mit einer Reihe von institutionellen Projektpartnern soll das Ziel erreicht werden, innerhalb von vier Jahren 840 Asylbewerber und Flüchtlinge mit mindestens nachrangigem Arbeitsmarktzugang durch Hospitationen, Praktika, Betriebsbesichtigungen und Schulungen an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 40 Prozent der Teilnehmenden sollen in eine Beschäftigung oder in schulische und betriebliche Ausbildung vermittelt werden.
Beide Landräte begrüßen die Förderung und hoffen, den Asylbewerbern und Flüchtlingen in beiden Landkreisen damit eine chancenreiche Zukunft bieten zu können.
„Mit den Fördergeldern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds werden wir unseren Flüchtlingen qualitative Unterstützung bei der beruflichen Integration in unserer Region bieten und gleichzeitig dazu beitragen, weitere Kräfte an den regionalen Arbeitsmarkt heranzuführen“, so Landrat Matthias Neth.
Landrat Reinhard Frank: „Nur gemeinsam mit allen Akteuren wird uns die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen gelingen. Ich bin mir sicher, dass das bundesweit einzigartige Integrationsprojekt Hohenlohe-Main-Tauber beispielhaft für den ländlichen Raum sein wird.“
Info: Das Projektgesamtvolumen des Integrationsnetzwerks Hohenlohe-Main-Tauber beträgt knapp 2,6 Millionen Euro. Die Förderung erstreckt sich auf die Jahre 2016 bis 2019. Der Bund (inkl. Europäischer Sozialfonds) trägt rund 90 Prozent der Kosten, etwa zehn Prozent werden durch die Landkreise und durch Teilprojekte kofinanziert. Die rechtlichen Grundlagen beruhen auf der ESF- Integrationsrichtlinie Bund mit dem Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“ und den „Fördergrundsätzen für Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds im Bundesverwaltungsamt, Förderperiode 2014–2020“.