Nationale Wasserstoffstrategie fortgeschrieben

Wasserstoffstrategie, Umweltschutz
Die Bundesregierung will den Markthochlauf für Wasserstoff beschleunigen. Foto: Adobe Stock/AA+W

Das Bundeskabinett hat am 26. Juli die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen.

Der Beschlussfassung vorausgegangen war eine politische Einigung aller Ressorts, inklusive der fünf Kernressorts für Wasserstoff. Dazu gehören das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesumweltministerium, das Bundesentwicklungsministerium, das Bundesverkehrsministerium und das Bundesforschungsministerium.

Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich weiter Bestand, wird nun aber mit der Fortschreibung an das gesteigerte Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen am Energiemarkt weiterentwickelt. Sie soll staatliche Leitplanken für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten setzen sowie die Maßnahmen der Bundesregierung bündeln. Eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff ist dabei erklärtes Ziel der Bundesregierung.

Zielbild der Nationalen Wasserstoffstrategie

Die Maßnahmen der Fortschreibung umfassen die gesamte Wertschöpfungskette. Sie wurden vielfach bereits parallel zur Erarbeitung der Fortschreibung der Strategie begonnen oder sind kurzfristig für das Jahr 2023, mittelfristig für 2024/2025 sowie teilweise langfristig bis 2030 geplant. Mit den Maßnahmen soll das folgende Zielbild umgesetzt werden:

  • Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Anwendungstechnologien wird deutlich beschleunigt. Das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette soll massiv steigen.
  • Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 wird von 5 Gigawatt auf mindestens 10 Gigawatt erhöht. Der restliche Bedarf wird durch Importe gedeckt. Eine gesonderte Importstrategie wird entwickelt.
  • Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung der notwendigen Wasserstoffinfrastruktur. Hierfür hat das Bundeskabinett Ende Mai mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für das zukünftige Wasserstoffkernnetz für Deutschland beschlossen. Bis 2027/2028 wird über die IPCEI-Förderung ein Wasserstoffstartnetz mit mehr als 1800 Kilometern umgestellten und neu gebauten Wasserstoffleitungen aufgebaut. Europaweit kommen rund 4500 Kilometer hinzu (European Hydrogen Backbone). Mittels Erweiterung werden bis 2030 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern verbunden.
  • Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 werden Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trägt Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei. Durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch systemdienliche Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung werden die Rahmenbedingungen aktuell im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.
  • Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauen ihre Technologieführerschaft aus. Sie bieten die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion (zum Beispiel Elektrolyseure) bis zu den unterschiedlichen Anwendungen (zum Beispiel Brennstoffzellentechnologie) an.
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler, europäischer und möglichst auch internationaler Ebene unterstützen den Markthochlauf. Das umfasst insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme, ausreichend ausgestattete und auf allen Ebenen koordinierte Verwaltung.
  • Importstrategie: Zudem arbeitet die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode daran, die Verfügbarkeit von Wasserstoff durch Importe aus Partnerländern abzusichern. Dafür wird parallel eine Importstrategie für Wasserstoff und seine Derivate erarbeitet. Darin sind auch Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt. Die Importstrategie soll das Signal an Partnerländer senden, dass Deutschland weltweit Kooperationen eingehen, verlässliche Lieferketten ermöglichen, nachhaltige Standards etablieren und als Technologiepartner zur Verfügung stehen will. Im Frühjahr hat die Bundesregierung sich bereits mit Norwegen auf die langfristige Versorgung mit Wasserstoff verständigt.

red.