Mobilitätspass für zukunftsfähigen ÖPNV

ÖPNV, Verkehrswende
Der Mobilitätspass soll dazu beitragen, den ÖPNV in Baden-Württemberg vorantreiben. Foto: Adobe Stock/Comofoto

Die Städte Karlsruhe und Freiburg sowie der Ortenaukreis arbeiten an weiterführenden Detailfragen rund um den Mobilitätspass. Zuvor hatten 21 Modellkommunen in einem Modellprojekt dessen Erlöspotenziale für einen zukunftsfähigen ÖPNV berechnet und mehrere Varianten ausgearbeitet.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die drei Vorreiterkommunen bei der weiteren Ausgestaltung des zukünftigen ÖPNV-Finanzierungsinstruments. Unter Berücksichtigung der noch offenen gesetzlichen Regelung möchte das baden-württembergische Verkehrsministerium mit einer individuellen Beratung noch offene Detailfragen zur bundesweit erstmaligen Einführung des Mobilitätspasses klären.

Zugleich sollen die Vorreiterkommunen unterstützt werden, ohne dass eine Vorfestlegung ihrerseits zu seiner Einführung erfolgt. Von den Erfahrungen der Vorreiter sollen künftig alle Kommunen im Land profitieren können, die den Mobilitätspass einführen wollen.

Vier Varianten des Mobilitätspass

Für Baden-Württemberg sind nach Abschluss des Modellprojektes mit 21 Modellkommunen vier Varianten des Moblitätspasses vorgesehen:

  • Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner (Einwohnerbeitrag)
  • Mobilitätspass für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Arbeitgeberbeitrag)
  • Mobilitätspass für Kfz-Halterinnen und -Halter (Kfz-Halterbeitrag)
  • Mobilitätspass für Kfz-Nutzende (Straßennutzungsgebühr).

Den 21 Berechnungen zufolge können mit einem Arbeitgeberbeitrag in Höhe von beispielsweise monatlich 10 Euro je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in den modellhaft betrachteten Großstädten zwischen 13 und 52 Millionen Euro pro Jahr für den Ausbau des ÖPNV erzielt werden. Mit der Straßennutzungsgebühr können – ebenfalls in den betrachteten Großstädten – zwischen 24 und 87 Millionen Euro pro Jahr bei einer beispielhaften Berechnung von einer Straßennutzungsgebühr in Höhe von monatlich 25 Euro erzielt werden.

Der Einwohnerbeitrag wiederum ist in Flächenlandkreisen sowohl im verdichteten wie im ländlichen Raum die Variante mit den besten Erlöspotenzialen. Je nach Einwohnerzahl können hier in den modellhaft betrachteten Landkreisen mit möglichen Erlösen von bis zu mittleren zweistelligen Millionenbeträgen pro Jahr pro Landkreis gerechnet werden.

ÖPNV vorantreiben

Das im März 2023 abgeschlossene Modellprojekt hat gezeigt: Mit diesen Beträgen lässt sich der ÖPNV vor Ort erheblich ausbauen. Kosten für Technik und Verwaltung sind dabei bereits abgezogen. Die Detailergebnisse aus den Modellberechnungen sollen Anfang 2024 veröffentlicht werden.

Im europäischen Ausland tragen solche Finanzierungselemente bereits erheblich zur Finanzierung des ÖPNV bei. Beispielsweise in Frankreich ist seit den 1970er Jahren der „versement mobilité“ und in Wien die Dienstgeberabgabe jeweils als Arbeitgeberabgabe nicht mehr wegzudenken. In über 15 europäischen Städten trägt die Straßennutzungsgebühr zur Verkehrsentlastung bei.

red.