Mit Sonnenlicht kalkulieren

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Auch wenn die Sonne nicht immer scheint: Photovoltaik leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung. Foto: Adobe Stock/dusanpetkovic1

Mit eigenen Anlagen können Kommunen unabhängiger von steigenden Strompreisen werden: zum Beispiel mit Hilfe von Sonnenlicht. Kaufen muss man die Anlagen nicht unbedingt — Finanzexperte Rafael Rätscher erklärt, was für ein Leasingmodell spricht.

Die Energiewende ist in vollem Gange, die öffentliche Hand spielt eine wichtige Rolle bei dieser Transformation — und viele Kommunen sehen sich in der Pflicht, ihren Energiemix zukunftssicher aufzustellen. Dazu kommen stetig steigende Energiekosten, zum Beispiel Strom dürfte in den nächsten Jahren teuer bleiben. Deshalb lohnt es sich, über eine eigene Stromproduktion nachzudenken. Dies gilt besonders, weil viele Kommunen über geeignete Flächen zur Installation von Photovoltaikanlagen verfügen. Häufig bieten sich zum Beispiel Bauhof, Wirtschaftsgebäude oder ungenutzte Freiflächen dafür an.

Die Herausforderung: eine geeignete Photovoltaikanlage verursacht zunächst einmal Kosten. Zwar sind pauschale Aussagen aufgrund der individuellen Voraussetzungen sowie volatiler Preise kaum möglich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass PV-Anlagen von rund 500 Quadratmetern in der Regel mehr als 100.000 Euro kosten. Dazu kommen weitere Ausgaben für Wartung und mögliche Reparaturen.

Allerdings stehen diesen Kosten unterschiedliche Einnahmeblöcke gegenüber. Hierzu zählen die staatlich garantierte Einspeisevergütung sowie Einsparungen aufgrund eines sinkenden Energieverbrauchs. Denn meist fließt ein Großteil des produzierten Stroms ins eigene, der Überschuss ins öffentliche Netz. Auf diese Weise lassen sich ein hoher Grad an Autarkie erzielen und die Energiekosten senken. Doch zunächst einmal entstehen Kosten — daran ändern auch die unterschiedlichen Fördertöpfe wenig.

Angesichts der erforderlichen Summen dürften die wenigsten Kämmerer ihre PV-Anlage bar bezahlen. Steuerliche Gründe sprechen wiederum gegen eine Kreditfinanzierung, hier gelten lange Abschreibungsfristen. Deutlich schneller amortisiert sich das Leasing einer Photovoltaikanlage, entsprechende Angebote sind auch für Kommunen verfügbar. In diesem Fall bleibt die Anlage als Eigentum zunächst beim Leasinggeber. Die Raten gelten in der Regel als Betriebsausgaben und können damit steuerlich geltend gemacht werden. Oft ist es möglich, auch die Kosten für Wartungen und Reparaturen in die Rate zu integrieren.

Damit verfügt ein Kämmerer über exakt und vorab kalkulierbare Kosten, die eine langfristig sichere Planung gestatten. Am Ende der Laufzeit geht die Anlage in der Regel auf die Nutzer über. Auch eine Fortführung der Verträge ist oftmals möglich.

Die Raten können sich nach Jahreszeit und Wetter richten

Die Jahreszeiten entscheiden über die Rentabilität von PV-Anlagen, im Sommer liefern sie deutlich mehr Ertrag als im Winter. Dieses Prinzip lässt sich auch auf das Leasing übertragen, und es ist möglich, die Raten am prognostizierten Ertrag der Anlage auszurichten.

So bleiben Kosten und Ertrag während des gesamten Jahres in der Balance. Kommt die Einspeisevergütung hinzu, können Kommunen von Januar bis Dezember ein Plus erzielen.

Rafael Rätscher


Der Autor

Rafael Rätscher gehört zum Branchenteam green-energy solutions von abcfinance. Der Kölner Spezialist für den Mittelstand tritt immer dann auf den Plan, wenn Unternehmen ihre Liquidität in den Blick nehmen, etwa bei Investitionen, vor Wachstumsphasen oder wenn der Umsatz gesteigert werden soll.