Mehr Handlungsfreiheit der Kommunen für mehr Windenergie

Dank der Gemeindeöffnungsklausel können Kommunen eigenständig Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen. Foto: Adobe Stock/Tobias Arhelger

Der Bundesverband Windenergie (BWE) hat einen Leitfaden zum Umgang mit der Gemeindeöffnungsklausel veröffentlicht.

Seit Mitte Januar gilt die Gemeindeöffnungsklausel. Sie ermöglicht es Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig Flächen für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Das Instrument kann dabei helfen, den Ausbau der Windenergie und die Dekarbonisierung der Industriestandorte in den Kommunen zu beschleunigen.

Gleichzeitig ist die Gemeindeöffnungsklausel laut dem Bundesverband Windenergie (BWE) ein klares Signal: „Wo es den Willen zum lokalen Ausbau der Windenergie gibt, aber die regionalen Planungen bisher keine Windflächen im gemeindlichen Gebiet vorgesehen haben, können Kommunen nun eigenständig handeln. Die Gemeindeöffnungsklausel stärkt den Handlungsspielraum vor Ort”, kommentiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

Eigenständig Flächen für Windenergie bereitstellen

Der Bundesverband Windenergie hat zur Gemeindeöffnungsklausel einen Anwendungsleitfaden veröffentlicht. Die Gemeindeöffnungsklausel kann dann zur Anwendung kommen, wenn verbindlich festgelegt ist, welche Behörde die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zuständige Planungsträgerin ist. In fast allen Bundesländern, mit Ausnahme des Saarlandes, sind das nicht die Kommunen, sondern die regionalen Planungsträger.

In diesem Fall können die Kommunen von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens eigenständig Flächen für die Windenergie bereitstellen. Sofern keine atypischen Gründe gegen einen positiven Bescheid des Antrags der Stadt oder Gemeinde vorliegen und die im Gesetzestext fixierten Voraussetzungen erfüllt sind, ist dem Antrag der Kommune umgehend stattzugeben.

red.