Die Stadtwerke Herrenberg profitieren mit einem neuen 50 kW BHKW vom KWK-Gesetz 2020
Mit dem Kohleausstiegsgesetz wurden Anfang Juli einige Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) verabschiedet. Diese verleihen der kommunalen Wärmewende mit kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) zusätzlichen Schwung durch die Verdoppelung der Förderzuschläge für BHKW bis 50 kW. Sie gelten rückwirkend zum 1.1.2020 – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Auswirkungen werden im Folgenden anhand des neuen BHKW-Moduls der Stadtwerke Herrenberg erläutert.
Im Hallenbad der Stadt Herrenberg erzeugt seit Juli 2014 ein vom Familienunternehmen SOKRATHERM geliefertes BHKW-Kompaktmodul GG 50 hocheffizient Strom und Wärme. Bei voller Leistung erzeugt es 50 kW Strom (brutto) und 82 kW Wärme bei einem Gasverbrauch von 146 kW. Durch die Installation eines Brennwert-Wärmetauschers erzeugt es zusätzlich bis zu 14 kW Wärme bei gleichem Gaseinsatz. Da es im Sommer auch das zugehörige Naturfreibad beheizt, war es in diesen sechs Jahren mit über 6.500 Vollbenutzungsstunden (Vh) praktisch rund um die Uhr in Betrieb.
Im Frühsommer 2020 wurde die Anlage in dem Hallenbad um ein zweites, weiterentwickeltes BHKW des gleichen Typs erweitert. Da es länger als ein Jahr nach der Bestandsanlage in Betrieb genommen wurde, wird das neue GG 50 im KWK-Gesetz als eigenständige Anlage betrachtet. Es erzeugt ebenfalls 50 kW Strom, ist jedoch durch eine höhere Wärmeleistung bei geringerem Gasverbrauch noch etwas effizienter als die Bestandsanlage.
Der Einsatz der Blockheizkraftwerke lohnt sich für die ortsansässigen Stadtwerke Herrenberg in mehrfacher Hinsicht. In erster Linie kann mit der umweltfreundlichen und kostengünstigen Erzeugung von Wärme und Strom direkt im Hallenbad das enorm verlustbehaftete Budget in der Bädersparte entlastet werden, andererseits wird der Gasabsatz im eigenen Netz entsprechend gesichert. Erlösseitig lassen sich bei guter Konstellation gemäß dem neuen KWK-Gesetz in den ersten beiden Betriebsjahren bis zu 40.000 Euro Erlöse aus der Stromerzeugung erzielen. Alternativ kann die erzeugte elektrische Energie direkt vor Ort verwendet werden, was sich entsprechend in den Strombeschaffungskosten positiv darstellt.
Der Betrieb der Anlagen bedeutet im Vergleich zum Betrieb von gewöhnlichen Heizkesseln einen etwas erhöhten Aufwand, das geschulte Personal des städtischen Versorgers ist hierzu aber allemal in der Lage. Die Stadtwerke Herrenberg sind von der KWK-Technologie überzeugt, leistet sie doch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und stellt sich dabei als zuverlässige und ausgereifte Technik dar. Insbesondere in Bädern finden sich sehr gute Rahmenbedingungen für den Einsatz von Blockheizkraftwerken, da hier nahezu ganzjährig ein hoher Wärme- und Strombedarf besteht.
Mit dem neuen KWKG beschleunigt der Gesetzgeber die Kapitalrücklaufzeit für Investitionen in diese moderne Anlagentechnik. Das ist gerade in Zeiten von knappen Haushaltsmitteln durchaus entscheidend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Investition in eine BHKW-Anlage rentierliche Schulden bedeuten, die im Haushalt in der Regel abbildbar sind.
Das neue KWK-Gesetz 2020
Nach dem bei der Planung gültigen KWK-Gesetz wäre der vom neuen BHKW erzeugte Strom über 60.000 Vh mit einem Zuschlag von 4 ct/kWh für vor Ort verbrauchten und 8 ct/kWh für in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom vergütet worden. Im neuen KWK-Gesetz wurde für BHKW mit bis zu 50 kW Nettoleistung die Höhe der KWK-Zuschläge auf 8 bzw. 16 ct/kWh verdoppelt und im Gegenzug die Gesamtzahl der geförderten Vollbenutzungsstunden auf die der anderen Leistungsklassen (30.000 Vh) reduziert. Zusätzlich wurde für den Zeitraum ab 2021 eine maximale Jahresfördergrenze eingeführt, die 5.000 Vh in den Jahren 2021/22, 4.000 Vh in 2023/24 und 3.500 Vh ab 2025 beträgt.
Für das neue BHKW können die Stadtwerke Herrenberg in den ersten Betriebsjahren bereits ohne Netzeinspeisung mit höheren Erlösen rechnen. Durch die verbesserte Anlagentechnik und die höheren Vergütungssätze sinkt der Zeitraum, innerhalb dessen die Einsparungen und Erlöse des neuen GG 50 die Investition in die Anlagenerweiterung überschreiten, von deutlich über auf unter drei Jahre. Bei vollständiger Netzeinspeisung kann die Vergütung über den KWK-Zuschlag wie erwähnt für 50 kW Blockheizkraftwerke in einem Jahr auf rund 40.000 EUR steigen. Dadurch werden diese Anlagen auch für Objekte ohne größeren Strombedarf wie z.B. Nahwärmenetze wirtschaftlich interessant. Das neue KWK-Gesetz setzt in dieser Leistungsklasse ebenfalls wie beabsichtigt einen deutlichen Anreiz, bei Bestandsanlagen eine Erweiterung des BHKW für einen flexibleren Betrieb mit höherer Netzeinspeisung in Betracht zu ziehen.