Lübeck will mehr Geschlechtergerechtigkeit in städtischen Gesellschaften

Eine Modernisierung der Personalentwicklung in den städtischen Gesellschaften im Sinne des Gleichstellungsgesetzes ist in der Sitzung der Lübecker Bürgerschaftssitzung Ende Mai 2024 mit breiter Mehrheit beschlossen worden.

Geschlechtergerechtigkeit Lübeck
Mehr Geschlechtergerechtigkeit auch in den städtischen Gesellschaften: Dafür hat kürzlich die Lübecker Bürgerschaft mit breiter Mehrheit gestimmt. Foto: Adobe Stock/Maksym Yemelyanov

Die Geschäftsführungen der kommunalen Lübecker Gesellschaften sind fast alle mit Männern besetzt. „Dass sich hieran in den vergangenen zehn Jahren eigentlich nichts verändert hat, beobachte ich sehr kritisch“, so Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck. Im bundesweiten Vergleich lande Lübeck hier nur auf Platz 58 von 69, wie eine bundesweite Studie belege.

Bereits 2001 hatte das Lübecker Frauenbüro der Bürgerschaft „Eckpunkte zur Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ vorgelegt, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. „Dazu zwang uns vor mehr als 20 Jahren die zunehmende Privatisierung von zuvor öffentlichen Aufgabenfeldern wie zum Beispiel den Stadtwerken. Denn das Landesgleichstellungsgesetz galt und gilt nicht für kommunale Gesellschaften“ erläutert Sasse. Zielsetzung der Beschlussfassung der Bürgerschaft damals war, die Personalentwicklung in den städtischen Gesellschaften im Sinne des Gleichstellungsgesetzes nach vorn zu bringen.

Überarbeitung für mehr Geschlechtergerechtigkeit

In der jüngsten Sitzung der Lübecker Bürgerschaftssitzung Ende Mai 2024 wurde jetzt mit breiter Mehrheit eine Überarbeitung und Modernisierung beschlossen. „Wir brauchen stärkere Zielvorgaben für betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen für die Geschäftsführungen der Gesellschaften“, davon ist die kommunale Gleichstellungsbeauftragte überzeugt.

„Gemeinsam mit den vorhandenen Kolleginnen in den Gesellschaften, die in ihrer Funktion gestärkt werden, werden sich die kommunalen Betriebe jetzt innovativer und zukunftsweisender auch im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit aufstellen müssen. Dass es hierfür eine wirklich breite politische Mehrheit bei den Lübecker Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gab, die ja auch in den Aufsichtsräten der Gesellschaften vertreten sind, birgt die Chance, hier gemeinsam deutlich nach vorne zu gehen.“

Die gesamte Beschlussvorlage „Frauenförderung in den Gesellschaften der Hansestadt Lübeck und Ergänzung des Lübecker Public Corporate Governance Kodexes“.

Red.