Kommunen können Elektromobilitätskonzepte fördern lassen

Bis Mitte Mai können sich Kommunen bei der Erstellung eines E-Mobilitätskonzeptes finanziell vom Bundesverkehrsministerium unterstützen lassen. Foto: Adobe Stock/Petair

Die Mobilitätswende ist aktuell eines der großen Themen für Städte und Gemeinden. Um zukunftsfähige Planungen zu unterstützen, wird die Erstellung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten gefördert: Noch bis Mitte Mai können Kommunen Anträge auf die Förderung einreichen.

Wir haben mit dem Elektromobilitäts- und Fördermittelexperten Dr. Christian Milan gesprochen.

der gemeinderat: Mit dem Förderaufruf für Elektromobilitätskonzepte will das Bundesverkehrsministerium den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur u. a. in Kommunen und kommunalen Unternehmen unterstützen. Warum ist bereits eine Förderung der Konzeptionsphase wichtig?

Dr. Christian Milan: Kommunen haben einen großen verkehrspolitischen Gestaltungsspielraum, dessen Ausgestaltung über die Durchsetzung der Elektromobilität vor Ort entscheidet. Aber jede Kommune hat ganz eigene Ausgangsbedingungen und auch Herausforderungen zu meistern. Elektromobilitätskonzepte müssen nicht nur umsetzbar sein, sondern im Anschluss auch verstetigt  werden und sich sinnvoll in die jeweilige kommunale Struktur einfügen. Dies erfordert eine gründliche Analyse und Planung sowie in der Regel auch externen Expertenrat, um infrastrukturell und verkehrspolitisch nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Welchen Schwerpunkt sollte ein kommunales Elektromobilitätskonzept haben?

Milan: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wichtig ist es, die Situation vor Ort zu betrachten und vor dem Hintergrund kommunaler Klimaschutz- und Mobilitätsstrategien geeignete Handlungsfelder und Ziele zu identifizieren. Dabei dreht es sich meist um die stufenweise Elektrifizierung des eigenen Fuhrparks, kommunale Förderprogramme für Unternehmen oder den Aufbau von öffentlicher oder betrieblicher Ladeinfrastruktur, wie zum Beispiel die Elektrifizierung eines Busbetriebshofes. Als inhaltlicher Schwerpunkt der aktuellen Fördermaßnahme wird außerdem die Einbindung kommunaler Elektrofahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte sowie Mobilitätsdienstleistungen genannt. Ein Beispiel hierfür wäre E-Carsharing im ländlichen Raum. Denkbar ist auch, dass sich mehrere Kommunen zusammentun und ein regionales Konzept entwickeln.

Was sollte bei der Konzepterstellung beachtet werden?

Milan: Zunächst müssen im Rahmen des Förderantrags die konzeptionellen Vorbetrachtungen in einer Konzeptskizze festgehalten werden. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 17.05.2021. Die Anträge werden über das easyonline-Portal an den Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Im Anschluss wird vom PtJ geprüft, ob die Konzeptidee förderwürdig ist. Bei einem positiven Bescheid beginnt dann die eigentliche Arbeit an dem Konzept, für die laut Förderbedingungen ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen beauftragt werden muss. Inhaltlich ist es, neben den technischen Aspekten, wichtig, die Elektromobilität ganzheitlich zu betrachten, im kommunalen Gesamtkontext zu sehen, und alle relevanten Akteure in Kommunikations- und Entscheidungsprozesse einzubinden.

Wie hoch ist die Förderung?

Milan:  Die förderfähigen Ausgaben für die Erstellung des Elektromobilitätskonzepts sind auf maximal 100.000 Euro netto begrenzt. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen der Auftrag an ein qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen sowie die Reisekosten zur Programmbegleitforschung.

Eine Förderquote von bis zu 80 Prozent macht die Teilnahme an diesem Förderprogramm für Kommunen sehr attraktiv. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.

 

Zur Person

Dr. Christian Milan ist Geschäftsführer der M3E GmbH. Die auf Elektromobilität spezialisierte Agentur pflegt eine umfassende Datenbank zu Fördermitteln in Europa und bietet Kommunen, Energieversorgern und Unternehmen Konzept- und Umsetzungsberatung sowie individuelles Fördermittelmanagement an.