Anfang Juni hat das Bundesverwaltungsgericht einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen illegales Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen.
Autos, die halb auf Gehwegen parken, können nicht nur ein Ärgernis, sondern insbesondere für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator auch ein echtes Hindernis sein. Bislang wurde dies von den meisten Kommunen geduldet und nicht geahndet. Das soll sich jetzt mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändern. Vor fünf Jahren hatten fünf Menschen aus Bremen gegen den Zustand in ihren Wohnstraßen und die Mobilitäts- und Innenbehörde der Hansestadt geklagt – und nun letztinstanzlich recht bekommen (BVerwG 3 C 5.23 – Urteil vom 06. Juni 2024).
Nicht abschließend geklärt ist die Definition wie „erheblich eingeschränkt“ der Durchgang sein muss, um als parkendes Auto die Nutzer des Gehwegs erheblich zu behindern. Doch laut § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“. Als allgemein anerkannte Regel wird hier eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 Meter veranschlagt.
Um Beschwerden nicht Tür und Tor zu öffnen, besteht für Anwohner aber nur ein räumlich begrenzter Anspruch auf Prüfung. Dieser umfasse ihre eigene Straßenseite, auf der sie wohnen, bis zur nächsten Querstraße.
Illegales Gehwegparken Gefahr für die Sicherheit
Relevant für die Sicherheit ist das illegale Gehwegparken auch über Unterflurhydranten oder über Absperrhähnen für Wasser und Gas. Diese befinden sich in der Regel auf den Gehwegen. Sind diese bei einem Brand versperrt, kann die Feuerwehr nicht löschen oder es drohen Gasexplosionen. Immer wieder beklagten Feuerwehrleute, dass Falschparker Hydranten versperren, teilt der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) in seiner Pressemitteilung zum Urteil mit.
Der VCD ebenso wie die Deutsche Umwelthilfe fordern die Kommunen auf, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen. „Auch sollten Kommunen das Urteil nutzen, um im Rahmen eines städtischen Mobilitätskonzepts ein aktives Parkraummanagement einzuführen. So kann das Parken effektiver gesteuert und der Parkdruck verringert werden, gleichzeitig verringert es Konflikte und erhöht die Verkehrssicherheit für alle“, erklärte die Bundesvorsitzende des VCD Kerstin Haarmann.
bk/red.