Hessen bietet seinen Kommunen Konsolidierungsberatung an

Neben dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gehört Hessen zu den Bundesländern mit der höchsten kommunalen Gesamtverschuldung. Eine von der Landesregierung neu eingerichtete Beratungsstelle soll jetzt konsolidierungsbedürftigen Städten, Gemeinden und Landkreisen den Weg Richtung dauerhaftem Haushaltsausgleich weisen.

Generationengerechte Kommunalfinanzen sind Garant der steten Aufgabenerfüllung der Städte, Gemeinden und Landkreise und damit einer leistungsfähigen kommunalen Selbstverwaltung. Um konsolidierungsbedürftigen lokalen Gebietskörperschaften auf ihrem Weg Richtung Haushaltsausgleich eine Hilfestellung zu geben, hat das Land Hessen eine Stabsstelle zur Beratung von Kommunen in Haushaltskonsolidierungsfragen eingerichtet. Sie ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) verortet, wobei die operative Beratungstätigkeit durch den Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (LW) wahrgenommen wird. Dieser ist kraft Amtes der Präsident des Hessischen Rechnungshofs (HRH). Mit dieser Zuordnung soll die politische Unabhängigkeit und Neutralität bei der Erfüllung der Beratungsaufgabe gewährleistet werden.

Im Rahmen der Beratung erfolgt eine Analyse der Haushaltssituation der jeweiligen Kommune, auf deren Basis dann Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Diese werden dem Bürgermeister, Mitarbeitern der Verwaltung sowie Kommunalpolitikern bei einem Workshop präsentiert. Von Fall zu Fall werden die Ergebnisse auch im Zuge von Bürgerversammlungen besprochen.

Primäres Ziel der Konsolidierungsberatung ist, für die betreffenden Kommunen schnellstmöglich einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen und diesen Zustand auf Dauer zu sichern. Ob Kommunen die (kostenlose) Beratung in Anspruch nehmen, bleibt ihnen selbst überlassen. Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig. Es können auch Kommunen mit ausgeglichenem Haushalt das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.