Förderung für berufsbegleitendes Studieren

Lohnt es sich, einen BAföG-Antrag auszufüllen? Die Voraussetzungen sind derart gestaltet, dass es für ein berufsbegleitendes oder Teilzeitstudium keine Unterstützung gibt. Foto: Adobe Stock/Stockfotos-MG

Ob berufsbegleitendes Studium, Fernstudium oder Weiterbildung: Auf Lernende kommen in der Regel Kosten zu. Welche Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Ein Mittel, Studiengebühren zumindest zum Teil erstattet zu bekommen, ist das Absetzen von der Steuer. Ein berufsbegleitendes Zweitstudium kann in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch für ein berufsbegleitendes Erststudium, wenn eine Ausbildung zuvor abgeschlossen wurde oder das Studium betrieblich veranlasst ist.

Dabei ist es keine Pflicht, dass die Weiterbildung im jetzigen Berufsfeld stattfindet. Alle Kosten, die anfallen, sind als Werbungskosten abziehbar, von den Studiengebühren über Bücher und Fachzeitschriften bis zu anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten. Dasselbe gilt für Kreditzinsen und -gebühren, wenn die Weiterbildung per Kredit finanziert wird.

Förderung durch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gibt es für ein Vollzeitstudium. Es gilt eine Altersgrenze: Bei Bachelorstudiengängen liegt das Höchstalter für eine BAföG-Förderung bei 30 Jahren, bei einem Masterstudium bei 35. Außerdem gibt es eine Einkommens- und Vermögensgrenze, diese liegt bei 450 Euro pro Monat beziehungsweise 8200 Euro.

Prämien und Stipendien

Wer eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung absolviert hat und anschließend zwei Jahre Arbeitserfahrung gesammelt hat, kann vom Aufstiegsstipendium profitieren. Bis zu 2700 Euro pro Jahr gibt es bei einem berufsbegleitenden Studium.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Bildungsprämie. Erwerbstätige mit einem Einkommen bis 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) können von einem Prämien-gutschein oder dem Bildungssparen Gebrauch machen.

Auch die Länder bieten Förderungen, mit denen Weiterbildungen finanziert werden können. Die Voraussetzungen und Fördersummen sind sehr unterschiedlich. Informationen gibt es auf den Websites der zuständigen Landesstellen und Investitionsbanken.

Förderwerke, wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Hans-Böckler-Stiftung oder die Konrad-Adenauer-Stiftung, unterstützen Studienwillige. Die Voraussetzungen für ein Stipendium sind recht hoch. Neben einem Höchstalter gibt es Erwartungen an den Notendurchschnitt und das soziale Engagement.

Unterstützung vom Arbeitgeber

Weiterbildungen im öffentlichen Dienst werden teilweise vom Dienstherrn veranlasst, er trägt dann auch die Kosten. Wenn das nicht der Fall ist, können dennoch einige Absprachen zur Entlastung der Studierenden beitragen:

  • angepasste Arbeitszeitenregelung,
  • Bildungsurlaub (teilweise gesetzlich verankert) oder Sonderurlaub,
  • eine jährliche Pauschale als finanzielle Unterstützung.

 

Mehr Informationen finden Sie unter:

www.aufstiegsstipendium.de
www.bildungspraemie.info
www.bafoeg.de
www.fes.de/studienfoerderung
www.boeckler.de/de/stipendien
www.kas.de/begabtenfoerderung-und-kultur