Fördergelder winken

Kommunen, die eine Breitbandversorgung ihrer Gewerbegebiete planen, sollten sich sputen: Am 31. Dezember 2016 endet die Antragsfrist für Zuschüsse zu Beratungsleistungen. Bis zu 50 000 Euro winken hier. Und schnell gehen muss es jetzt auch im Zusammenhang mit der Bundesförderung von Gigabit-Netzen.

Es geht voran mit dem Breitbandausbau in Deutschland. Spätestens seit Start des Breitband-Förderprogramms des Bundes im November 2015 kommen kommunale Entscheidungsträger an diesem Thema kaum mehr vorbei. Während der Fokus dabei vor allem auf dem Ausbau von privaten Anschlüssen liegt, wird ein Thema bisher noch oftmals stiefmütterlich behandelt – der konsequente und zukunftsgerichtete Ausbau von Gewerbegebieten mit Glasfaser bis zum Haus (FTTB/H). Nachfolgend werden daher einige Aspekte beleuchtet, die für die Projektplanung und -umsetzung in diesem Bereich relevant sind.

Zunächst sei auf die zum 31. Dezember 2016 auslaufende Antragsfrist für die Förderung von Beratungsleistungen hingewiesen. Da die Planung und Realisierung von Breitbandprojekten anspruchsvoll ist, fördert der Bund dies mit bis zu 50.000 Euro. Falls seitens der Gemeinde bisher – weder unmittelbar noch als Teil eines interkommunalen Zusammenschlusses oder als kreisangehörige Kommune über den Landkreis – keine Fördermittel für Beratungsleistungen beantragt wurden, sollte umgehend die Möglichkeit einer Antragstellung geprüft werden. Weitere Informationen bietet hier unter anderem der „Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘“ in seiner jeweils gültigen Fassung auf der Website des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI, www.bmvi.de).

Das Bundesförderprogramm soll ab Anfang 2017 durch ein spezielles Gewerbegebietsprogramm, den „Sonderaufruf Mittelstand“, ergänzt werden. Dieser ist mit 350 Millionen Euro dotiert und gilt ausschließlich dem Ausbau von Glasfaser-Gigabitnetzen in Gewerbegebieten. Das Regelwerk für den Sonderaufruf soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden (Anm. d. Red.: bei Redaktionsschluss waren noch keine Detail-Informationen bekannt). Es zeichnet sich ab, dass die Fördermittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Kommunen, die eine Teilnahme in Betracht ziehen, sollten deshalb möglichst umgehend mit den Vorbereitungen beginnen (u. a. ggf. Versorgungsanalyse, Markterkundung), um zeitnah nach Veröffentlichung des Sonderaufrufs den Förderantrag stellen zu können.

Die Weichen rechtzeitig stellen

In über 80 Prozent der bisher positiv beschiedenen Projekte im Rahmen des Bundesförderprogramms wird das Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördert. Hierbei gibt die Kommune im Rahmen eines Vergabeprozesses Ausbaugebiete und Zielversorgung vor und wählt denjenigen Netzbetreiber aus, der das wirtschaftlichste Angebot für Errichtung und Betrieb des Netzes unterbreitet. Die Höhe der vom Netzbetreiber ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke, also dem zu fördernden Betrag, ist dabei das am höchsten gewichtete Auswahlkriterium und gleichzeitig die Basis für die Ermittlung des kommunalen Eigenanteils. Dieser liegt bei mindestens zehn Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke, wobei es bezüglich der Kofinanzierung der Länder Sonderreglungen gibt, dies vor allem hinsichtlich der in Haushaltsicherung befindlichen Kommunen).

Je geringer also die Wirtschaftlichkeitslücke, desto geringer auch der von der Kommune zu leistende Eigenanteil an der Finanzierung. Um den Eigenanteil bei gleichzeitig hoher Netzqualität möglichst gering zu halten – und eine hochleistungsfähige Breitbandversorgung in Gewerbegebieten sicherzustellen –, können folgende Hinweise nützlich sein:

Sondierungsgespräche führen

Die günstigsten Angebote kommen erfahrungsgemäß von Netzbetreibern, die in den ausgeschriebenen Projektgebieten bereits über Infrastruktur verfügen oder ein strategisches Interesse an der Erschließung des Gebietes haben. Ein Grund hierfür kann beispielsweise sein, dass sie angrenzende Gebiete mit erschließen wollen beziehungsweise bereits erschlossen haben oder planen, ihr eigenes Netz in der Region auszuweiten. In diesem Fall entstehen keine oder lediglich geringe Kosten für das Graben teurer Zuleitungsstrecken. Kommunen und ihre Berater sollten deshalb bereits zu Beginn des Förderprozesses Sondierungsgespräche mit diesen Netzbetreibern führen.

Spezialisierte Betreiber berücksichtigen

Für die Erschließung von Gewerbegebieten sollten Kommunen zudem Netzbetreiber berücksichtigen, die sich auf Geschäftskunden spezialisieren. Denn diese stellen andere und mitunter deutlich höhere Anforderungen an ihren Telekommunikationsanbieter. Das betrifft nicht nur die Leistungsfähigkeit der Produkte, sondern auch die Qualität des Kundenservice oder Sicherheitsaspekte. Spezialisierte Anbieter verfügen über eine breite Palette unterschiedlicher Produkte und die Möglichkeit, sehr individuelle Angebote für Unternehmen zu gestalten.

Innovative Verlegemethoden nutzen

Innovative Verlegemethoden reduzieren die Tiefbaukosten und damit indirekt auch den Eigenanteil der Kommune. Zudem setzt das Scoring-System des Bundesförderprogramms Anreize für deren Einsatz. Wenn eine Kommune den Einsatz solcher Methoden erwägt oder im Rahmen des bereits gestellten Antrags eingeplant hat, muss sie dies auch bei der Ausschreibung des Ausbaus berücksichtigen. Da sich aber nicht alle Netzbetreiber darauf einlassen, ist eine frühzeitige Klärung dieses Aspektes ratsam.

Strategische Losbildung erwägen

Der Grundsatz der losweisen Vergabe ist bereits in Paragraf 97 Abs. 4 S. 1-3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) manifestiert. Es gilt folglich der Vorrang der losweisen Vergabe; die Gesamtvergabe ist die Ausnahme. Daneben bestehen aber auch handfeste wirtschaftliche Gründe für eine losweise Vergabe.

Insbesondere dort, wo das Projektgebiet sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiete umfasst, empfiehlt es sich, in mehreren Losen zu planen und auszuschreiben. Zumal wenn bekannt ist, dass ein Netzbetreiber über bestehende Infrastruktur im Gewerbegebiet verfügt und Interesse am geförderten Ausbau angezeigt hat.

Eine losweise Vergabe reduziert möglicherweise auch das Risiko, dass Netzbetreiber durch eigenwirtschaftlichen Ausbau in bereits bewilligten Fördergebieten die förderrechtliche Basis für einen bereits erteilten Bescheid gefährden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich durch sorgfältige Vorbereitung, gute Planung und wettbewerbsfördernde Losbildung die zu finanzierende Wirtschaftlichkeitslücke auf ein Minimum beschränken und somit der kommunale Eigenanteil an den Kosten des Breitbandausbaus reduzieren lässt.

Caspar Preysing

Der Autor
Caspar Preysing ist Experte für Breitbandprojekte und betreut bei der PwC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München als Projektleiter Breitband-initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene