Für Personalstellen, die den Prozess einer klimaneutralen Verwaltung vorantreiben, gibt es finanzielle Unterstützung.
Im Rahmen der Gesetze auf Bundes- und Landesebene zum Klimaschutz sind die Kommunen dazu angehalten, ihre Verwaltungen klimaneutral zu gestalten. Für Personalstellen, die den Prozess vorantreiben sollen, gibt es finanzielle Unterstützung. So können beispielsweise Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg beim Landesumweltministerium eine Förderung für Klimabeauftragte beantragen.
Bisher wurden 108 Stellen bewilligt, davon sind bereits rund 70 besetzt. Die Finanzierung besteht aus einem Zuschuss von 65 Prozent der Personalausgaben für Fachpersonal über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Gefördert werden auch begleitende externe Beratungen sowie Sachkosten.
Leitfaden für klimaneutrale Kommunen
Ein kostenloser Ratgeber zeigt außerdem auf, wie Städte und Gemeinden klimaneutral werden können. Das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW), das Umweltministerium Baden-Württemberg und der Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg (reabw) haben den Leitfaden erarbeitet.
red.