Entwicklungskonzepte im urbanen Raum

So viel Grün wie möglich, am besten im Rahmen von Freiraumentwicklungskonzepten: Dafür machen sich Landschaftsarchitekten und -planer stark. Foto: Adobe Stock/leszekglasner

Regenwassermanagement, Biodiversität, Grünflächen – und das alles mitten im urbanen Raum: Entsprechende Konzepte machen einen gravierenden Unterschied. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten plädiert dafür, dass Planung und Verwaltung dafür eng zusammenarbeiten.

Klimaschutz und Klimaanpassung stehen ganz oben auf der gesellschaftlichen Agenda. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung eine Reihe politischer Weichenstellungen angestoßen, zum Beispiel: der vorliegende Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz oder das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Zu weiteren Initiativen gehören die Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder das KfW-Umweltprogramm für gewerbliche Unternehmen.

Städte und Gemeinden sind zentrale Akteure dabei, die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Lange Zeit standen hier Klimaschutzmaßnahmen im Vordergrund. Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 war ein deutliches Signal, schnell und zukunftsfähig auf die drängenden Aufgaben der Klimaanpassung zu reagieren.

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) hat mit „20 Empfehlungen für eine konsequente Klimaanpassungspolitik mit Schwerpunkt auf Stadtlandschaften“ die besondere Rolle des urbanen Raums bekräftigt. Insbesondere sogenannte Freiraumentwicklungskonzepte sehen wir als ideale Dachstrategie an, diverse Handlungsfelder wie Schwammstadtkonzepte, ausreichende Grünflächenversorgung, Biodiversitätsstrategien oder die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz verankerten Klimaanpassungskonzepte effizient zusammenzuführen.

Im Zuge der anstehenden Novellierung des Baugesetzbuches hat der bdla wesentliche Elemente für ein klimaangepasstes Städtebaurecht formuliert. Denn nur durch eine sinnvolle Verankerung im Planungsrecht lassen sich geeignete Strategien und Maßnahmen der Klimaanpassung in der Praxis angemessen berücksichtigen und umsetzen. Folgendes wird empfohlen:

  • Stärkung der Klimabelange durch stringente Definition der Begrifflichkeiten,
  • Einführung eines grundstücksbezogenen Grünflächenfaktors,
  • Etablierung von Orientierungswerten für blau-grüne Infrastruktur und natürliche Klimaanpassung,
  • Etablierung von integrierten Freiraumentwicklungskonzepten,
  • Stärkung des Entsiegelungsgebots und Normierung eines Verschlechterungsverbots,
  • Optimierung der urbanen Kompensation,
  • Einführung des Freiflächengestaltungsplans als Teil einer neuen Umbauordnung,
  • Ergänzung des Sanierungsrechts und Etablierung von Klimasanierungsgebieten.

Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren dient der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan (FGP) dazu, bereits zu Beginn der Planung die vielfältigen Freiraumbelange ganzheitlich zu betrachten und planerisch zu bündeln. Dadurch werden Bauprojekte beschleunigt und zugleich klimaschonend realisiert.

Ansatzpunkte im ländlichen Raum

Der Freiflächengestaltungsplan bezieht sich vorrangig auf nicht-überbaute Grundstücksflächen sowie auf Maßnahmen zur Gebäudebegrünung. Für Planende und Bauende hat der Berufsstand hierzu eine anschauliche Handreichung entwickelt.

Sicherlich unterscheiden sich die jeweilige Ausrichtung und Dringlichkeit der Handlungsansätze zwischen dem ländlichen Raum und Ballungsräumen. So besteht gerade in kleineren und mittelgroßen Kommunen ein hohes Maß an Anpassungspotenzial: nicht selten gekennzeichnet durch hochversiegelte flächenintensive Infrastrukturen und Gewerbenutzungen am Siedungsrand oder eine hohe bauliche Dichte in steinernen, überhitzen Innenstädten.

In zahlreichen Kommunen konnten mit Betroffenheits- und Wirkungsanalysen Defizite aufgezeigt und Schwerpunkte einer gemeindlichen Klimaanpassungsstrategie identifiziert werden. Dabei erfordern Starkregen- und Hochwasservorsorge, die Sicherung klimatischer Ausgleichsräume oder Anpassungen der Landnutzung gezielte Maßnahmen in der Fläche und gesamträumliche, fachübergreifende landschaftsplanerische Konzepte – auch über kommunale Grenzen hinweg.

Die Aufgabe als große Chance

Je nach Verfügbarkeit geeigneter Ausgangsdaten kann auch ein softwareunterstützter „Klimacheck“ regelmäßig dazu beitragen, Planungen und Projekte klimaneutral auszurichten.

Städte und Gemeinden sollten das Bundes-Klimaanpassungsgesetz und die daraus erwachsenden Regelungen in den Ländern als Leitlinie für ein strategisches gemeindliches Handeln und als Hilfestellung für die politische Durchsetzbarkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen nutzen. Neben finanziellen Anreizen müssen Gemeinden jedoch zudem auch strukturell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, angemessene Handlungskonzepte zu entwickeln und Maßnahmen kontinuierlich umzusetzen.

Gudrun Rentsch, Thomas Haas


Die Autoren

Landschaftsarchitektin Gudrun Rentsch ist Vizepräsidentin des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) und Geschäftsführerin der arc.grün | landschaftsarchitekten. stadtplaner. gmbh in Kitzingen. Landschaftsplaner Thomas Haas ist Fachreferent in der bdla-Bundesgeschäftsstelle in Berlin.