Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat Mitte April eine Modernisierung des Straßenverkehrsrechts gefordert.
Laut dem DStGB sei es aus Sicht der Kommunen unverständlich, warum die Reform des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gestoppt und bis heute der Vermittlungsausschuss nicht angerufen wurde. Den Kommunen würden somit Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität vor Ort vorenthalten werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern), betonte: „Auf der kommunalen Ebene herrscht Konsens, dass eine Reform des Straßenverkehrsrechts überfällig ist.“ Das Verkehrsgeschehen habe einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt oder Gemeinde wohl und sicher fühlen. Es sei daher notwendig, dass weitere Entscheidungsbefugnisse jetzt in die Hände der Entscheidungsträger vor Ort gelegt werden.
Zusätzliche Entscheidungsbefugnisse für Kommunen
Zum Hintergrund: Der Bundesrat hatte der Novelle der Straßenverkehrsgesetzes und damit auch einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im November 2023 seine Zustimmung verweigert. Beabsichtigt war, den Kommunen zusätzliche Entscheidungsbefugnisse an die Hand zu geben.
So sollten verkehrliche Maßnahmen wie die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Radfahrstreifen oder Tempo 30 auf bestimmten Straßenabschnitten erleichtert werden. Neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs sollten auch Aspekte des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und des Städtebaus bei der Verkehrsgestaltung eine stärkere Rolle spielen dürfen.
red.